Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
21. 
22. 
23. 
24. 
Verwalter des Friedrichsbades in Baden, 
.Badewärter im Friedrichsbad in Baden, 
Portier im Friedrichsbad in Baden, 
Heizer bei der Bad-Anstalten-Verwal- 
tung in Baden, 
A Hausmeister im Landesbad in Baden, 
Wärter bei der Heil= und Pflege- 
anstalt zu Pforzheim, 
Aufseher beim polizeilichen Arbeits- 
hause, 
u Brückenwärter, 
. Straßenwärter, 
.Straßenmeister, 
.Brückenmeister, 
.Dammeister, 
.Floßaufseher, 
.Bauaufseher, 
KLanzleigehilfen bei dem Ministerium 
des Innern, dem Verwaltungsgerichts- 
hofe, dem Verwaltungshofe, der Ober- 
direktion des Wasser= und Straßen- 
baues, dem Generallandesarchiv, dem 
Verwaltungsrate der Generalbrand- 
kasse, bei der Landesgewerbehalle, beim 
Statistischen Landesamt und bei sämt- 
lichen Bezirksstellen, 
#Bureauassistenten bei den Wasser= und 
Straßenbau--Inspektionen, 
Inzipienten der Bezirksämter, 
Aktuare, 1 Polizeiaktuare und v#Re- 
gistratoren der Bezirksämter. 
#Gendarmen, sWachtmeister,#Ober- 
wachtmeister. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
ar Hälfte. 
  
  
Ministerium des 
Innern. 
Verwaltungshof. 
Oberdirektion des Was- 
ser= und Straßen- 
baues. 
Verwaltungshof. 
baues. 
Verwaltungsbof. 
Ministerium des 
Innern. 
darmeriekorps. 
  
Oberdirektion des Was- 
ser= und Straßen- 
Kommando des Gen- 
  
Es können auch Unteroffl- 
ziere angestellt werden, 
welche nicht im Besige des 
Zivilversorgungelheins 
sind; dieselben müssen je- 
doch neun Jahre bei der 
Fahne, darunter fünf 
Jahre als Unteroffiziere, 
oder — wenn solche Leute 
nicht in hinreichender 
Zahl vorhanden — min- 
destens drei Jahre als 
Unteroffizier gedient 
haben.
	        
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