Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M 49. 
587 
  
éBezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den f# Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
12. 
18. 
14. 
16. 
16. 
— 
— ——— — — — 
—. ————————— — 
— 
— 
—————————— 
.Kanzleigehilfe 
Verwalter an den Provinzialarrest- 
häusern, 
Gefangenaufseher und Gefangen- 
wärter an der Zellenstrafanstalt zu 
Butzbach, an dem Landeszuchthause 
Marienschkoß, an den Gefängnissen 
und an den Provinzialarresthäusern, 
Gefangenaufseher und Gefangen- 
wärter an den Haftlokalen, 
Hilfsgerichtsschreiber bei den Unter- 
suchungsrichtern, 
Gerichtsvollzieher. 
IV. Geschäftsbereich des 
.Kanzlisten und Kanzleigehilfen bei dem 
Ministerium, 
.Kanzleidiener bei dem Ministerium, 
  
Kanzleiwärter bei dem Ministerium, 
4. Kanzlisten bei der Hauptstaatskasse, 
Kanzleigehilfen bei der Hauptstaats- 
  
kasse, 
Kassediener bei der Hauptstaatskasse, 
. Kanzleiwärter bei der Hauptstaats- 
kasse, 
. Kanzlist bei der Staatsschuldenkasse, 
.Kanzleidiener (zugleich Wärter bei 
der Staatsschuldenkasse), 
Kanzlisten bei der Direktion der Hessisch- 
Thüringischen Staatslotterie, 
Kanzleidiener bei der Direktion der 
Hessisch-Thüringischen Staatslotterie, 
bei dem Erbschafts- 
steueramte, 
. Pfandmeister, 
..Steuer= und Salzsteueraufseher, 
u Hauptsteueramtsdiener, 
[Materialrechner und Kontrolleur bei 
den Salinen und Bergwerken, 
Aufseher bei den Badeanstalten und 
Salinen, 
..[Unterkassier bei den Salinen= und 
Bergwerken, 
  
  
zur Hälfte. 
  
Ministerium der Justiz. 
Generalstaatsanwalt. 
Ministeriums der Finanzen. 
| 
Ministerium der Fi- 
nanzen. 
  
  
  
  
Stellen, zu deren Er- 
langung der Nach- 
weis einer bestan- 
denen Prüfung er- 
forderlich ist, sind mit 
einem bezeichnet. 
Stellen, zu deren Er- 
langung der Nachweis 
einer bestandenen 
Prü ung erforder- 
lich ist, find mit einem 
bezeichnet. 
1017
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.