Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten wenn es nicht die Behörde 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Stellen, in welchem blbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
  
7. Beim Leuchtturme zu Bastorf: 
Oberwärter, — 
Wärter. — 
8. Beim Landarbeitshause zu Güstrow: 
Sekretär,. 
Registrator, abwechselnd. 
Protokollisten, 
Hausmeister, — 
Sergeant, — 
Ausseher, – 
Hausbote. — 
9. Bei der Regiernugsbibliothek: 
Kanzlist, — 
Diener. — 
10. Bei der Eisenbahnverwaltung: 
* Hauptkassen-Kassierer, 
* Hauptbuchhalter, 
* Eisenbahnsekretäre, 
* Stationsvorsteher I. Klasse, 
* Güterexpedienten I. Klasse, 
* Betriebssekretäre, 
Stationsvorsteher II. Klasse, » 
* Güterexpedienten II. Klasse, zur Hälfte. 
* Expeditionskassierer, 
Stations-, Expeditions- und Bureau- 
assistenten, 
Eisenbahndiätare, 
Stationsausseher, 
Stations= und Expeditionsgehilfen, 
  
Großherzogliches Mili- 
tär-Departement zu 
Schwerin. 
  
  
Geistige Befähigung: 
Besiehen der gewöhn- 
lichen wissenschaft- 
lichen Prüsung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
Geistige Befahigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaftlichen 
Pruüfung. 
Volle Rüftigkeit erfor- 
derlich. 
1) Volle Rüstigkeit er- 
forderlich; die Be- 
werber müssen auch 
einco in der Anstalt 
betriebenen Hand- 
werks kundig sein und 
solches für dieselbe in 
Notjfällen persönlich 
ausüben. 
Geisulge Besähigung: 
Bestehen der niederen 
Prüfung. 
Geistige Befähihung: 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
sung. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der niederen 
Prüfung. 
Geistige ähigurg, 
Bestehen der höheren 
wissenschaftlichen Prü- 
fung.
	        
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