Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M 49. 
591 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
* Zugführer, 
Telegraphisten I. Klasse, 
Güterbodenmeister, 
* Packmeister, 
Drucker, 
Materialien-Aufseher, 
Wägemeister, 
Portiers, 
Kassendiener, 
Bureaudiener, 
Materialien-Vorarbeiter, 
Bureaugehilfen, 
Stationswärter, 
Schaffner und Bahnsteigschaffner, 
Telegraphisten II. Klasse, 
Güterboden-Vorarbeiter, 
Bremser und Schmierer, 
Dampfpumpenwärter, 
Druckergehilfen, 
Weichen= und Hilfsweichenwärter, 
Bahn= und Hilfsbahnwärter, 
Stationsnachtwächter, 
11. Beim Statistischen Amte: 
Kalkulatoren. 
  
  
abwechselnd. 
  
  
Geistige Befähigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaftlichen 
Prüfung. 
Großherzogliches Mili- 
tär-Departement zu 
Schwerin. 
Geistige Befähigung: 
Bestehen der niederen 
wissenschaftlichen Prü- 
sung. 
Sogers wissenschaftliche 
rũfung. 
Einjährige Probezeit 
erforderlich. 
III. Finanzministerium. 
1. Beim Ministerium (Finanz-Abteilung): 
* Kanzlisten, 
Kopisten, 
Kanzleidiener. 
2. Bei der Abteilung für Domänen und 
Forsten und im Bereiche der Verwal- 
tung derselben: 
* Kanzlisten, 
Kopisten, 
Pedell, 
Kanzleidiener, 
  
  
wissenschaftlichen Prü- 
ung. 
Geistige Befählgung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichenwissenschaftlichen 
Prüfung. 
isti Befähi : 
Ü t Fefäht eere 
Großherzogliches Mili- 
tär-Departement zu 
Schwerin. 
  
Geistige Besfähigung: 
Bestehen der 445 
wissenschaftlichen Prü- 
fung. 
  
Geistige Befäbigung: 
Bestehen der gewöhn- 
lichen wissenschaftlichen 
Prüfung.
	        
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