Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M 49. 
603 
  
Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
III. Bei den Herzogl. Finanzbehörden, einschließlich der Kafsenverwaltung, bei Herzogl. Banverwaltung 
Revisionsgehilfen, 
Kassenschreiber, 
Kreiskassenexekutoren, 
Steuereinnehmer, 
Steueraufseher, 
Wagemeister, 
Packhofswärter, 
Niederlagewärter, 
Bauausseher, 
Steinbruchsaufseher, 
Schlagtmeister, 
Schleusenaufseher und --Wärter. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zu 
zwei Dritteln. 
mindestens zu 
zwei Dritteln. 
  
IV. Bei den Herzogl. Kreis-Direktionen. 
Registratoren, 
Amtsvogte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
V. Bei der Herzogl. Polizei-Direktion zu Braunschweig. 
Registrator, 
  
Registraturgehilfen, 
Polizeiwachtmeister, 
Polizeisergeanten. 
# mindestens zur 
Hälfte. 
VI. Bei dem Herzogl. Gendarmeriekorps. 
Stationskommandanten, 
Gendarmen. 
  
VII. Bei dem Herzogl. Landgestüte. 
Bereiter, 
Landgestütsbediente. 
VIII. Bei der Erziehungsanstalt zu Bevern (Wilhelmstift). 
Inspektor, 
Registrator, 
Oberaufseher, 
Ausseher. 
mindestens zu 
zwei Dritteln. 
mindestens zur 
Hälfte. 
und bei Herzogl. Landes-Oekonomiekommission. 
Herzogliches Statisti- 
sches Bureau, Zen- 
tralstelle für Bewer- 
bungen um Militär- 
anwärterstellen, zu 
Braunschweig. 
  
1. Für die Revisionsgebil- 
sen und Kassenschreiber 
ilt die unter 1 für das 
anzleipersonal bei den 
Finanzbehörden gemach- 
te Bemerkung. 
2. Die den Militäranwär- 
tern nicht zugewiesenen 
Stellen der Steuerauf- 
seher sind nur für Aspi- 
ranten des höbderen 
Steuerdienstes bestimmt. 
Es findet Einstellung von 
Unterosfizieren in das 
Exekutivkorps der Her- 
zogl. Polizei-Direktion 
zu Braunschweig auch 
schon nach neunjähriger 
Dienstzeit statt. 
Es findet Einstellung von 
Unteroffizieren in kas 
erzogl. Gendarmerie- 
orps auch schon nach 
neunjähriger Dienstzeit 
statt. 
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