Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

608 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Gerichtsvollzieher, 
Chausseewärter, 
Chausseegeld-Einnehmer, 
Steueraufseheri, 
Bureaubeamte, Registratoren, Journal= 
führer, Expedienten und deren Gehilfen 
bei den Landesanstalten, einschließlich der 
Strafanstalten, den Landeskredit= und 
Ablösungskassen, den Landratsämtern, 
den Rent= und Steuerämtern, 
Straßenmeister, 
Gerichtsschreibergehilfen. 
  
Herzogliches Staats- 
ministerium zu 
Gotha. 
zur Hälfte. 
  
  
XV. PLerzogtum Anhalt. 
I. Allgemeine Staatsverwaltung. 
Kalkulatoren beim Revisionsbureau und 
Statistischen Bureau, 
Registratoren beim Staatsministerium, 
Registraturassistenten daselbst, 
Bureauassistenten beim Statistischen Bureau, 
Kanzlisten, 
Botenmeister, 
Boten beim Staatsministerium und beim 
Herzogl. Haus= und Staatsarchiv zu 
Zerbst, 
Gefängniswärter bei den Amtsgerichten zu 
Dessau, Cöthen, Bernburg, Zerbst und 
Ballenstedt, 
Sattelmeister 
Stalldiener bei dem Landgestüt. 
Gerichtsschreibergehilfen bei dem Herzog- 
lichen Landgerichte und den Herzoglichen 
Amtsgerichten, 
Bureauassistent des Rechnungsrevisors, 
Kassierer der Gerichtskassen, 
Kanzlisten, 
Gerichtsvollzieher, 
  
  
mindestens zur 
Hälfte. 
— Herzogliches Staats- 
— ministerium zu 
Dessau. 
II. Justizverwaltung. 
mindestens zur 
Hälfte. Der Herzogliche Land- 
gerichtspräsident zu 
Dessau. 
  
  
  
1) Mit dem Vorbehalte, aus- 
nahmsweise Aspiranten 
zum höheren Steuerdienst 
aus dem Zivilstande zu- 
nächst Steueraufseher- 
stellen zu übertragen, je- 
doch höchstens bis zu einem 
Drittel der,. Seellen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.