Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
49. 613 
Angabe 
- i-, Bezeichnung 
bee den 271— der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Dewerbungen zurichtensind,) Bemerkungen. 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
2. In allen Dienstzweigen und bei allen 
Behörden: 
a) Kastellane und Hausmeister, Diener, 
Beidiener und Boten, Exekutoren; 
ferner 
b) Gerichtsvollzieher, 
) Gefängniswärter, 
d) Aufseher in Staatsanstalten, 
e) Steueraufseher (mit dem Vorbe- 
halte, vorübergehend auch Zivil- 
aspiranten des höheren Steuer- 
dienstes als solche zu verwenden), 
f) Straßenwärter, 
g) Chausseegeld-Erheber, soweit solche 
im Staatsdienste angestellt sind, 
h) Registratoren, 
i) Bureau= und Kanzleiassistenten, 
k) Gerichtsschreibergehilfen, 
1) Straßenoberaufseher. 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Fürstliches Ministerium 
zu Rudolstadt. 
Zu h und i: Mit Aus- 
nahme der Stellen bei 
dem Ministerium. 
  
XVIII. Fürstentum Waldeck. 
Kanzlisten beim Landesdirektorium, 
Boten beim Landesdirektorium, 
Boten bei den Kreisämtern, 
Steuerexekutoren, 
Hilfsexekutoren, 
Wegewärter, 
Gerichtsvollzieher, 
Gerichtsdiener, 
Pedell beim Gymnasium zu Corbach, 
Kanzleigehilfen bei den Amtsgerichten, 
Gerichtsschreibergehilfen. 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
Diejenige Behörde, bei 
welcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
  
XIX. Fürstentum Reuß älterer Linie. 
Die Stellen: 
1. der lediglich mit der Besorgung des 
Schreibwesens betrauten Expedienten 
der Landesregierung, des Landrats- 
amts, der Gerichte und der Staats- 
anwaltschaft sowie der Bezirkssteuer- 
einnahme, 
  
  
Fürstliche Landesregie- 
rung zu Greiz. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.