Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
—————. 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
. der Diener bei der Landesregierung, 
dem Landratsamt und bei den Gerichten, 
. der Straßenmeister und Straßenauf- 
seher, 
. der Gerichtsvollzieher, 
. der Steueraufseher, 
. der Hausmänner beim Steneramte, 
Landkrankenhaus 
Greiz, 
und Landgerichte 
. eines Dieners beim Katasterbureau 
und bei der Landrentenbank (zugleich 
Austräger des Amts= und Verord- 
nungsblatts), 
eines Vollstreckungsbeamten 
Landratsamie Greiz, 
eines Sportelkassierers und Kopisten, 
zweier Bureaubeamten beim Land- 
ratsamte Greiz, 
eines Bureaubeamten und zweier 
Chausseegeld-Einnehmer beim Land- 
baumeisteramt und bei der Straßen- 
bauinspektion Greiz, 
eines Kontrolleurs bei der Gerichts- 
sportelkasse zu Greiz, 
eines Sportelkassierers beim Land- 
gericht und Amtsgerichte Greiz, 
eines Bureandiätars bei der Staats- 
anwaltschaft Greiz, 
dreier Bureaubeamten 
gerichte Greiz, 
eines Bureaudiätars beim Amtsge- 
richte Zeulenroda, 
von sechs Gerichtsschreibergehilfen bei 
den Gerichtsbehörden. 
beim 
beim Amts- 
  
  
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Fürstliche Landesregie- 
rung zu Greiz. 
XX. Fürstentum Reuß jüngerer Tinie. 
Kanzlisten und Kopisten sowie ständige 
Hilfsschreiber, soweit solche aus 
Staatskassen unmittelbar bezahlt 
werden, jedoch mit Ausnahme eines 
Kanzlisten für das Ministerium, Ab- 
teilung für die auswärtigen Angelegen- 
heiten, 
  
— 
l 
Fufs- Ministerium 
Gera. 
  
Unter den den 
  
Ziffer 5. Soweit nicht Ziril- 
aspiranten res höheren 
Steuerdienstes in Be- 
tracht kommen. 
Militär 
anwärtern vorbebaltenci 
Stellen befinden sie 
keine, welche nur inm 
Wege des Aufrücken. 
oder der Beförderun: 
zug ingig sind.
	        
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