Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

49. 
615 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
□□ 
10. 
11. 
*2. 
*1 
Diener und Baten mit Einschluß 
ständiger Gehilfen solcher, soweit sie 
aus Staatskassen unmittelbar bezahlt 
werden, 
uGefangenwärter, 
. Hausmänner, 
Steneraufseher mit dem Vorbehalt, 
ausnahmsweise Aspiranten zum höheren 
Steuerdienst aus dem Zivilstande zu- 
nächst Steueraufseherstellen zu über- 
tragen, jedoch höchstens bis zu einem 
Drittel der Stellen, 
.Gerichtsvollzieher, 
Vollstreckungsbeamte in Verwaltungs- 
sachen, 
.Gerichtsschreibergehilfen bei dem Land- 
gerichte mit Ausnahme der Kassierer 
ei demselben, 
.Gerichtsschreibergehilfen bei den Amts- 
gerichten, 
Bureauassistenten der Staatsanwalt- 
schaft beim Landgerichte, 
Assistenten bei den Landratsämtern. 
  
mindestens zur 
Hälfte, be- 
ziehentlich ab- 
wechselnd mit 
Militäran= 
wärtern. 
  
Fürstliches Ministerium 
zu Gera. 
XXI. Fürstentum Schaumburg Lippe. 
Die Stellen: 
der lediglich mit der Besorgung des 
Schreibwesens betrauten Expedienten 
(Schreiber) des Konsistoriums, der 
Landratsämter, der Gerichte und der 
Staatsanwaltschaft, 
der Pedellen bezw. Boten bei dem 
Ministerium, dem Konsistorium, dem 
Gymnasium, den Landratsämtern und 
der Gerichtsdiener, 
der Gefangenwärter und Gefangen- 
ausfseher, 
. der Straßenmeister, 
. der Gerichtsvollzieher. 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
Sämtliche 
Bewer- 
bungen sind aus- 
schließlich an das 
Fürstliche Mini- 
sterium in Bücke- 
burg zu richten, 
welches zugleich die 
Anstellungsbehörde 
ist. 
  
 
	        
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