Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
5. Landeshauptkasse zu Straßburg: 
Buchhalter, 
Kassenboten, Lohnschreiber. 
6. Staatsdepositenverwaltung: 
Sekretäre, Buchalte, 
Kanzlist, Kanzleidiener, Kassenbote. 
7. Meliorationsbauverwaltung: 
Bauschreiber, 
Flußwärter. 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
Ministerium. 
Ministerium. 
Ministerium. 
VIII. Verwaltung für Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten. 
1. Landgestüt zu Straßburg: 
Rendant, Futtermeister. 
2. Fischzuchtanstalt Blotzheim: 
Ausseher. 
3. Wegehauverwaltung: 
Bauschreiber, 
Wegemeister. 
4. Wasserbauverwaltung: 
Bauschreiber, 
Brückenmeister, Dammeister, Kanal- 
meister, Strommeister, Hafen- 
meister, Fischereiwärter, Schleu- 
sen-, Brücken-, Wehr-, Tunnel-, 
Rheinbau-, Kanal= und Weiber- 
wärter. 
  
Fur Hölfte. 
zur Hälfte. 
  
Ministerium. 
Ministerium. 
Ministerium. 
Der betreffende Be- 
zirkspräsident. 
Ministerium. 
  
  
Die in dem früheren Ver- 
reichnis ausgeführten 
Kassenassistenten sind mit 
den Buchhaltern zu einer 
Klasse vereinigt worden. 
Wie zu 5.
	        
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