Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vor— 
zugsweise mit Militär— 
anwärtern zu besetzen 
sind. 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung 
der Behörde, an welche 
die Bewerbungen zu richten 
find, soweit nicht in den 
Vakanzanmeldungen andere 
Anstellungsbehörden aus- 
drücklich bezeichnet werden. 
  
Bemerkungen. 
  
Eutin-Lübecker Eisenbahn. 
1. Braunschweigische Lan- 
deseisenbahn. 
2. Braunschweig- Schönin- 
ger Eisenbahn. (Strecken 
Schöningen Hötzum- 
Gliesmarode und Höt- 
zum-Mattierzoll?. 
  
  
IX. Sroßherzogtun Obdenburg. 
Zugführer, Packmeister, 
Schaffner, Schmierer, 
Weichenwärter, Bahn- 
wärter, Brückenwärter, 
Stationsverwalter, 
Stationsassistenten, 
Stationsaufseher, 
Schreiber. 
  
35 Jahre. 
  
Direktion der Eutin- 
Lübecker Eisenbahn- 
gesellschaft zu Lübeck. 
X. Herzogtum Braunschweig. 
Bureaudiätare, Kanz- 
listen, Stationsassi- 
stenten, Telegraphisten, 
Bureauboten, Portiers, 
Nachtwächter, Bremser 
und Schmierer, Schaff- 
ner, Rangierer und 
Koppler, Magazin- 
und Materialienauf= 
seher, Billetdrucker, 
Bahnwärter, Weichen- 
wärter. 
Subaltern= und Unter- 
beamte. 
  
40 Jahre. 
40 „ 
  
Direktion der Braun- 
schweigischen Landes- 
eisenbahngesellschaft 
zu Braunschweig. 
Direktion der Braun- 
schweig - Schöninger 
Eisenbahn-Aktienge- 
sellschaft zu Braun- 
schweig, Geysostr. 15. 
  
Die nach beendeter 
  
Sämtliche Stellen sind n 
zwei Dritteln den 
Militäranwärtern vor- 
behalten. 
Probe. 
dienstzeit in nebenftreden- 
den unteren Stellen etats- 
mäßig angestellten Mili- 
täranwärter haben bei 
genügender Befähigung 
bezw. nach Ablegung der 
vorschristsmäßigen Pru- 
sung gleich den Zivilan- 
anwärtern Anrecht zum 
Aufrücken in höhere 
Dienststellen, und zwar 
im Bureandien strals 
Registrator, Betriebs- 
sekretär usw., im Sta- 
tionsdieust: als Sta- 
dionsverwalter, Stari- 
ouSinspektor, im Fahr- 
dienst: als Zugführer 
und Packmeister. 
Bei der Besetzung sind die 
nach den vom Bundes- 
rat aufgestellten Grund- 
sägzen in dieser Bezichung, 
und insbesondere bezüg- 
lich der Ermittelung der 
Militäranwärter erlasse. 
nen und noch zu erlassen- 
den Vorschriften zur An- 
wendung zu bringen. 
Innerhalb des braun- 
schweigischen Gebiets iiĩt 
bei sonst gleicher Besähi— 
gung auf die Bewerbun- 
gen braunschweigi- 
scher Staatsangehöriger 
besondere Ruchiche zu 
nehmen.
	        
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