Gera - Meuselwitz · Wuitzer
Eisenbahn (für die in
Sachsen-Altenburg gele-
gene Strecke).
1. Arnstadt- Ichtershause-
ner Eisenbahn (für die
sachsen -coburg und
gothaische Strecke)
. Mühlhausen-Ebelebe-
ner Eisenbahn (für die
sachsen -coburg und
gothaische Strecke).
. Wutha-Ruhlaer Eisen-
bahn (für die sachsen-
coburg und gothaische
Strecke).
bahn.
gehilfe.
Feldabahn zu Derm-
bach.
Xll. Herzogtum SJachsen-Altenburg.
Subaltern= und Unter-
beamte.
Eine Alters-
grenze ist
nicht fest-
gesetzt.
Direktion der Gera-
Meuselwitz-Wuitzer
Eisenbahn = Aktienge-
sellschaft zu Berlin.
XIII. Herzogtum SJachsen-Coburg und Gotha.
Subaltern= und Unter-
beamte.
Wie zu 1.
Expeditionsdlätar,
Schaffner, Weichen-
steller, Bahnwärter.
40 Jahre.
40 „
35 „
Betriebsverwaltung
Thüringischer Neben-
bahnen zu Weimar.
Vorstand der Eisenbahn-
gesellschaft Mühlhau=
sen-Ebeleben zu Mühl-
hausen i. Thür.
Betriebsverwaltung
Thüringischer Neben-
bahnen zu Weimar.
XIV. PHerzogtum Anhalt.
Dessau-Wörlitzer Eisen-Subaltern= und Unter--Eine Alters-]Betriebsverwaltung der
beamte.
grenze ist
nicht fest-
gesetzt.
Dessau-Wörlitzer
Eisenbahn zu Dessan.
Bei der
für
650
„ Altersgrenze, Bezeichnung
„ Bezeichnung bis zu welcher der Behörde, an welche
Bezeichnung der Stellen, welche vorr Militär= Kdie Bewerbungen zu richten
der zugsweise mit Militär- gonte4er A##d, soweit nicht in den Bemerkungen.
3 erucksich! akanzanmeldungen andere
Eisenbahn. anwärtern zu besetzen werden Anbeelkungsbehökden aus-
sind. müssen. drücklich bezeichnet werden.
XI. Berzogtum Jachsen-Meiningen.
Feldabahn. Expedient, Expeditions-40 Jahre. Betriebsverwaltung der
Bei Besetzung ist bei sonft
gleicher Befsbigunn ber
Bewerber innerhalb des
Staatsgebiets von
Sachsen-Altenburg auf
die Bewerbungen der An-
gehörigen dieses Staates
unter Anwendung der
bestehenden und noch er-
gehenden Vorschriften
besondere Rücksicht zu
nehmen.
Besetzung sind die
den preußischen
Staatseisenbahndienst
in bieser Beziehung gül-
tigen Vorschriften zur
Anwendung zn bringen.
Wie zu 1.
Bei der Besetzung sind die
für den Staatsdienst be-
ehenden oder noch zu
erlafseuden Bestimmun-
gen sinngemäß zur An-
wendung zu bringen.