Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

52. 667 
Artikel 1. 
Der Bedarf für die Herstellung eines Gebäudes zur Aufnahme des K. Staats- 
ministeriums für Verkehrsangelegenheiten und eines zentralen Briefpostamtes auf dem nach 
Art. 1 Ziff. 13 des Gesetzes vom 10. August 1902, den Bedarf für Postbauten, Tele- 
graphen= und Telephonanlagen betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 451 ff.), er- 
worbenen Baugrundstück an der Arnulf-, Hasen-, Mars= und Hopfenstraße in München 
wird auf den Maximalbetrag von 9900 000 — (neun Millionen neunhunderttausend Mark) 
festgesetzt. 
Artikel 2. 
Der K. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Art. 1 fest- 
gesetzten Bedarfes ein auf die Staatsfonds zu versicherndes Anlehen im gleichen Betrage 
aufzunehmen und das Anlehenskapital um den Betrag der Geldaufbringungskosten und der 
während der Bauzeit erwachsenden Zinsen zu erhöhen. 
Ueber die Tilgung dieses Anlehens wird in den jeweiligen Finanzgesetzen Verfügung 
getroffen werden. 
Artikel 3. 
Ueber die Verwendung des in Art. 1 bewilligten Anlehenskredites ist besondere Rech- 
nungsnachweisung zu geben. 
Artikel 4. 
Der nach Art. 1 Ziff. 10 des Gesetzes vom 24. Februar 1900, den Bedarf für 
Postbauten und Telephonanlagen betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 137 ff.), 
für den Neubau eines Gebäudes für das Oberpostamt in München genehmigte Kredit von 
960 000 M (neunhundert sechzigtausend Mark) wird eingezogen. 
Gegeben zu München, den 14. Dezember 1903. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Podewmils. Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
P. Miltner. Dr. v. Wehner. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Ministerialrat 
im K. Staatsministerium des Innern: 
Dr. v. Proebst. 
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