Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

.W52. 669 
Nr. 94941I. 
Gesetz, den Bedarf für Postbauten, Telegraphen= und Telephonanlagen betreffend. 
Im Namen Seiner Mafjestät des Königs. 
TZlitpol!. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Fayern, 
Begent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
  
Art. 1. 
Der Bedarf für: 
1. den Neubau eines Oberpostamtsgebäudes in Augsburg wird auf 1 660 000 , 
2. den Neubau eines Oberpostamtsgebäudes in Bamberg auf 1 200 O000 , 
3. die Erweiterung des Posthauses am Bahnhofe zu Fürth auf 195000 -—, 
4. Reserve und innere Einrichtung für die unter Ziffer 1 mit 3 
aufgeführten Objekte af . 183 300 , 
5. die Vervollständigung des bayerischen Telegraphennetzes auf 340 000 , 
6. die Erweiterung bestehender und die Herstellung neuer Tele- 
phonanlagen auf . . 6 810 000 -Z, 
zusammen auf den Maximalbetrag von 108388 300 4+ 
(zehn Millionen dreihundert acht und achtzig Tausend dreihundert Markh festgesetzt. 
Art. 2. 
Der K. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Art. 1 fest- 
gesetzten Gesamtbedarfes ein auf die Staatsfonds zu versicherndes Anlehen im gleichen Be- 
trage aufzunehmen und das Anlehenskapital um den Betrag der Anlehensaufbringungs- 
kosten und der während des Laufes der XXVII. Finanzperiode erwachsenden Zinsen zu 
erhöhen. 
Ueber die Tilgung dieses Anlehens wird in den jeweiligen Finanzgesetzen Verfügung 
getroffen werden.
	        
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