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Blatt
eseh-und Verorduungs-
für das
Königreich Bayern.
½8.
München, den 2. März 1903.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 25. Februar 1903, die Beförderung feuergefährlicher, nicht zu den Sprengstoffen ge-
hörender Gegenstände auf dem Rheine betreffend. — Bekanntmachung vom 26. Februar 1903, die Bahn
ordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Bekanntmachung vom 26. Februar 1903, Aus-
gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Lindau betreffend. — Bekannut
machung vom 26. Februar 1903, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde
München betreffend. — Bekanutmachung vom 26. Februar 1903, Ausgabe von Schuldverschreibungen
auf den Inhaber betreffend. — Ordens Verleihung. — K. Griechisches Konsulat in Würzburg.
–— Òe
Nr. 30261.
Bekanntmachung, die Beförderung feuergefährlicher, nicht zu den Sprengstoffen gehörender
Gegenstände auf dem Rheine betreffend.
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des ANeubern, f. Staatsministerium
der Justiz und K. Staatsministerium des Innern.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen
Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, wird nachstehende von den
Regierungen der Rheinuferstaaten vereinbarte Verordnung mit dem Beifügen zur öffentlichen
Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung nach Maßgabe des
Art. 32 der revidierten Rheinschiffahrtsakte bestraft werden.
Die Verordnung gleichen Betreffs, welche mit Bekanntmachung vom 18. März 1894
im Gesetz= und Verordnungsblatt 1894 Nr. 12 S. 124 ff. veröffentlicht worden ist, verliert
mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung ihre Giltigkeit.
München, den 25. Februar 1903.
Dr. Graf v. Crailsheim. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Miltner.
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