Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
eseh und Verorhungshuat 
für das 
Königreich Bayern. 
—K 54 . 
München, den 23. Dezember 1903. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 20. Dezember 1903, Vollzug des Reichsgesetzes vom 30. März 1903, Kinderarbeit in 
gewerblichen Betrieben betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Dezember 1903, Ausgabe von Schuld- 
verschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Fürth betreffend. — Ordens Verleihungen. — 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. 
  
  
  
  
—— —. 
  
Nr. 28515. 
Bekanntmachung, Vollzug des Reichsgesetzes vom 30. März 1903, Kinderarbeit in gewerblichen 
Betrieben betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Zum Vollzuge des Gesetzes, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, vom 
30. März 1903, ergeht im Einverständnis mit dem K. Staatsministerium des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten nachstehende' Entschließung: 
J 4n 
KA. Zuständige Hehörden. 
1. Unter höherer Verwaltungsbehörde sind die Kreisregierungen, Kammern des Innern, 
zu verstehen. 
2. Unter unterer Verwaltungsbehörde sind die Distriktsverwaltungsbehörden, in München 
die Polizeidirektion, zu verstehen. 
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