Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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3. 4 5,. 6. # 
gesetzlichen Vertreters Angabe, ob die Arbeitskarte Angabe 
auf Antrag oder mit des Betriebes. in 
b 9 Zustimmung des gesetzlichen welchem das Kind 
.s Vertreters oder nach Ergänzung beschäftigt werden Bemerkungen. 
der Zustimmung des gesetzlichen 
letzter Vertreters durch die Gemeinde- soll, und der 
Stand. Wohnort. behörde ausgestellt ist. Betriebsstätte. 
  
  
  
  
  
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