Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Nr. 96821I. 
Bekanntmachung, die Schiffahrts= und Hafenordnung für den Bodensee betreffend. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Xeußern, dann des Innern. 
Auf Grund einer zwischen den Regierungen der Bodensee-Uferstaaten getroffenen Ver- 
einbarung wird mit Allerhöchster Ermächtigung die Anlage III der Bekanntmachung vom 
13. Januar 1900 (Signalordnung für die Bodenseeschiffahrt, Gesetz= und Verordnungs- 
blatt S. 87 ff.) mit Wirkung vom 1. Januar 1904 abgeändert, wie folgt: 
  
  
eigene Schiff in Not oder 
Gefahr ist (§ 14). 
  
  
  
München, den 24. Dezember 1903. 
Krhr. v. Podewils. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Mazjestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
mit Allerhöchstem Handschreiben vom 8. De- 
zember 1903 den erblichen Reichsrat der Krone 
Bayern Theodor Freiherrn von Cramer- 
Klett, ferner 
unterm 6. Dezember 1903 den K. Kammer= 
junker, Leutnant der Reserve des 1. Ulanen- 
Signal Name und Bedeutung „ ·- Beantwortung 
Nr. des Signals 1 Art und Weise der Signalisierung des Signals 
16 Notsignal Ist von den Schiffen 
ist zu geben, um Hilfe immit dem Alarmsignale 
zu erlangen, wenn das Lange, rasch aufeineranderfolgende und von den Häfen mit 
Pfiffe oder Glockenschläge in mehr- 
facher Reihenfolge (bei Dampfschiffen), 
bezw. desgleichen Töne mit dem Nebel- 
horn (bei anderen Schiffen), Hissen 
der Notflagge (= eine große rote 
Flagge), Abbrennen von Blickfeuern, 
Kanonenschüsse. 
  
Kanonenschüssen zu 
beantworten. 
  
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Regiments und Gutsbesitzer Walter Freiherrn 
von Seckendorff-Aberdar und 
unterm 18. Dezember 1903 den K. Kammer- 
junker, Oberleutnant des 1. Schweren Reiter- 
Regiments und persönlichen Adjutanten Seiner 
Königlichen Hoheit des Herzogs Siegfried in 
Bayern Max Freiherrn von Branca und 
den K. Kammerjunker, Hauptmann und Unter- 
direktor bei den Artillerie-Werkstätten Friedrich 
Freiherrn von Bibra, diese auf allerunter- 
tänigstes Ansuchen, zu Königlichen Kämmerern 
zu ernennen.
	        
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