Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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Röniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 24. April 1904 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Ru- 
mänischen Ehren-Konsul Josef Riedl in 
Patras als bayerischen Staatsangehörigen die 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Majestät dem Könige 
von Rumänien verliehenen Offizierskreuzes des 
Ordens der Krone von Rumänien zu erteilen. 
Konsulat der Argentinischen Republik 
in München. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
  
  
10. Mai 1904 allergnädigst zu genehmigen 
geruht, daß der zum Konsul der Argentinischen 
Republik in München ernannte Ingenieur 
Apollo Geiger in dieser dienstlichen Eigen- 
schaft anerkannt werde. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
  
Der Adelsmatrikel wurden einverleibt: 
am 14. April 1904 der Vorsitzende des 
Bayerischen Landesversicherungsamtes, König- 
liche Ministerialrat Friedrich Ritter von 
Müller in München für seine Person als 
Ritter des Verdienstordens der Bayerischen 
Krone bei der Ritter-Klasse Lit. M, Fol. 74, 
Akt.-Nr. 7076, 
am 8. Mai 1904 der K. Generalmajor 
a. D. Karl Ritter von Popp in München 
für seine Person als Ritter des Verdienst- 
ordens der Bayerischen Krone bei der Ritter- 
Klasse Lit. P, Fol. 48, Akt.-Nr. 8789.
	        
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