Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

W26. 135 
Muster 7. 
In der Anmerkung 1 ist für „bezeichnet“ zu setzen: 
„bezeichnet und sind sämtliche auch für die Vorjahre, getrennt nach Jahren, aufzuführen." 
Muster 11. 
In der 5. Spalte sind der Unterabschnitt „Körperliche Fehler“ und die bezüglichen Quer- 
linien der Spalte zu streichen. 
Anmerkung 1 lautet: 
„1. Die vorläufige Entscheidung der Ersatzkommission wird nur unterstempelt.“ 
Muster 14 erhält folgende Fassung:
	        
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