Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

W 34. 205 
Ziffern und Buchstaben mit geheimer Bedeutung dürfen nebeneinander im Texte des- 
selben Telegramms nicht vorkommen. Die unter III erwähnten Handelszeichen usw. werden 
nicht als Buchstabengruppen mit geheimer Bedeutung angesehen. 
§ 3. 
I Die lrschrift jedes Telegramms muß in solchen deutschen oder lateinischen Buchstaben 
oder in solchen Zeichen, die sich durch den Telegraphen wiedergeben lassen, leserlich geschrieben 
Allgemeine 
Erfordernisse 
der 
sein. Einschaltungen, Randzusätze, Streichungen oder lberschreibungen müssen vom Ab- Telegramme. 
sender oder von seinem Beauftragten bescheinigt werden. 
II Der Absender eines Privattelegramms ist verpflichtet, sich auf Verlangen der Aufgabe- 
anstalt über seine Persönlichkeit auszuweisen. Anderseits steht es ihm frei, in sein Tele- 
gramm die Beglaubigung seiner Unterschrift aufnehmen zu lassen (vgl. unter 2). 
III Die einzelnen Teile eines Telegramms müssen in nachstehender Ordnung aufein- 
ander folgen: 
1. die besonderen Angaben, 
2. die Adresse, 
3. der Text 
und 
4. die Unterschrift. 
IV. Die etwaigen besonderen Angaben bezüglich der bezahlten Antwort, der 
Empfangsanzeige, der Dringlichkeit, der Vergleichung, der Nachsendung, der Weiterbeförderung, 
der offenen oder der eigenhändigen (nur an den Empfänger selbst zu bewirkenden) Bestellung 
des Telegramms 2c. müssen vom Absender in der Urschrift, und zwar unmittelbar vor der 
Adresse niedergeschrieben werden. Für diese Vermerke sind folgende, zwischen Doppelstriche 
zu setzende Abkürzungen zugelassen: 
D — für „dringend“, 
— RP für „Antwort bezahlt“, 
— RPx — für „Antwort bezahlt x Wörter“, 
— RPD — für „dringende Antwort bezahlt“, 
— RPDX für „dringende Antwort bezahlt K Wörter“, 
= IC für „Vergleichung“, 
— PCzfür „Telegramm mit telegraphischer Empfangsanzeige“, 
— PCD — für „Telegramm mit dringender telegraphischer Empfangsanzeige“, 
— PCP — für „Telegramm mit Empfangsanzeige durch die Post", 
— FS = für „nachsenden“, 
— PR = für „Post eingeschrieben“, 
48“
	        
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