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Hofdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit, Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom
28. Dezember 1903 allergnädigst bewogen
gefunden, vom 1. Januar 1904 an den
Kanzleifunktionär Theodor Binter beim
K. Obersthofmeisterstab zum K. Stabs-
assistenten zu befördern.
Allerhöchste Genehmigung,
den Jofstagt Seiner Königlichen hoheit des Prinzen
Ludwig von Sayern betreffend.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben unter dem 29. Dezember 1903 aller-
gnädigst geruht, der auf Ansuchen erfolgten
Enthebung des K. Kämmerers Otto Grafen
von Holnstein aus Bayern von seiner bis-
herigen Funktion als Hofmarschall Seiner
Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von
Bayern die Allerhöchste Genehmigung zu er-
teilen und demselben den Titel eines Hof-
marschalls a. D. nebst dem entsprechenden
Range zu verleihen.
Staatsdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 12. Oktober 1903
A. vom 1. November 1903 an:
1. den Ministerresidenten in Bern, Ge-
heimen Legationsrat I. Klasse Eduard Grafen
von Montgelas auf den Posten eines außer-
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Ministers am K. Sachsischen Hofe,
2. den Legationsrat bei der K. Gesandt-
schaft am K. Italienischen Hofe, Otto Frei-
herrn von Ritter zu Grünstein auf
den Posten eines Ministerresidenren bei der
Schweizerischen Eidgenossenschaft zu berufen,
B. vom 1. Dezember 1903 an:
1. den Geschäftsträger bei der Französischen
und der K. Belgischen Regierung, Geheimen
Legationsrat II. Klasse Georg Freiherrn von
und zu Guttenberg auf den Posten eines
außerordentlichen Gesandten und bevollmäch-
tigten Ministers am Kaiserlich Russischen Hofe,
2. den Legationsrat bei der Gesandtschaft
am K. und K. Osterreichisch-Ungarischen Hofe
Karl Grafen von Moy nach Maßgabe des
Titels II § 18 der Verfassungsurkunde, unter
Beförderung zum Geheimen Legationsrat
II. Klasse, auf den Posten eines Geschäfts-
trägers bei der Französischen und der K. Bel-
gischen Regierung zu berufen,
3. den Bezirksamtsassessor Ernst Freiherrn
von Grunelins, nach Maßgabe des Titels II
§ 18 der Verfassungsurkunde zum Legations-
sekretär I. Klasse bei der Gesandtschaft am
K. Italienischen Hofe zu befördern.