Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

16 
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit, Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom 
28. Dezember 1903 allergnädigst bewogen 
gefunden, vom 1. Januar 1904 an den 
Kanzleifunktionär Theodor Binter beim 
K. Obersthofmeisterstab zum K. Stabs- 
assistenten zu befördern. 
Allerhöchste Genehmigung, 
den Jofstagt Seiner Königlichen hoheit des Prinzen 
Ludwig von Sayern betreffend. 
  
  
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unter dem 29. Dezember 1903 aller- 
gnädigst geruht, der auf Ansuchen erfolgten 
Enthebung des K. Kämmerers Otto Grafen 
von Holnstein aus Bayern von seiner bis- 
herigen Funktion als Hofmarschall Seiner 
Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von 
Bayern die Allerhöchste Genehmigung zu er- 
teilen und demselben den Titel eines Hof- 
marschalls a. D. nebst dem entsprechenden 
Range zu verleihen. 
Staatsdienst-Nachrichten. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 12. Oktober 1903 
A. vom 1. November 1903 an: 
1. den Ministerresidenten in Bern, Ge- 
heimen Legationsrat I. Klasse Eduard Grafen 
von Montgelas auf den Posten eines außer- 
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Ministers am K. Sachsischen Hofe, 
2. den Legationsrat bei der K. Gesandt- 
schaft am K. Italienischen Hofe, Otto Frei- 
herrn von Ritter zu Grünstein auf 
den Posten eines Ministerresidenren bei der 
Schweizerischen Eidgenossenschaft zu berufen, 
B. vom 1. Dezember 1903 an: 
1. den Geschäftsträger bei der Französischen 
und der K. Belgischen Regierung, Geheimen 
Legationsrat II. Klasse Georg Freiherrn von 
und zu Guttenberg auf den Posten eines 
außerordentlichen Gesandten und bevollmäch- 
tigten Ministers am Kaiserlich Russischen Hofe, 
2. den Legationsrat bei der Gesandtschaft 
am K. und K. Osterreichisch-Ungarischen Hofe 
Karl Grafen von Moy nach Maßgabe des 
Titels II § 18 der Verfassungsurkunde, unter 
Beförderung zum Geheimen Legationsrat 
II. Klasse, auf den Posten eines Geschäfts- 
trägers bei der Französischen und der K. Bel- 
gischen Regierung zu berufen, 
3. den Bezirksamtsassessor Ernst Freiherrn 
von Grunelins, nach Maßgabe des Titels II 
§ 18 der Verfassungsurkunde zum Legations- 
sekretär I. Klasse bei der Gesandtschaft am 
K. Italienischen Hofe zu befördern.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.