Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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Diesem Beschlusse ist für das Betriebsjahr 1903 Rechnung getragen und es ist der 
fragliche Zuschuß auf 300% der Mitgliederbeiträge erhöht worden. Für das Jahr 1904 
ist die Angelegenheit zunächst noch offen, da sie mit den schwebenden Verstaatlichungs- 
verhandlungen im Zusammenhange steht. 
8 42. 
Behufs Durchführung des bei Beratung des Etats des Frankenthaler Kanals ge— 
faßten Beschlusses beider Kammern: 
„es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen, zum Zwecke der Förderung 
der sanitären Verhältnisse der Stadt Frankenthal mit derselben wegen Abtretung 
des Kanals an die Stadt in Verhandlungen einzutreten und bis zur nächsten 
Finanzperiode Vorschläge zu machen,“ 
sind die erforderlichen Einleitungen bereits getroffen. 
§ 43. 
Zu dem Etat der Ausgaben auf Erziehung und Bildung haben die beiden Kammern 
des Landtages übereinstimmend beschlossen: 
1) Zu Kap. 4 „Humanistische Gymnasien“ § 2 „Besondere Staatszuschüsse“: 
„Es sei der K. Staatsregierung die Ermächtigung zu erteilen, daß im 
Falle des Bedürfnisses während der Finanzperiode statusmäßige nichtpragmatische 
Lehrer für Fachunterricht (Zeichnen, Turnen, Musik 2c.) an den humanistischen 
Gymnasien aufgestellt werden, soferne dies aus den für den bezüglichen Unter- 
richt etatsmäßig bewilligten Stundenhonoraren geschehen kann — vorbehaltlich 
der jeweiligen nachträglichen Genehmigung dieser Stellen im nächsten Etat.“ 
2) Zu Kap. 5 „Realgymnasien“ § 3 „Für die pädagogisch-didaktische Vorbildung 
der Lehramtskandidaten der Realien“: 
„Es sei der K. Staatsregierung die Ermächtigung zu erteilen, eine etwaige 
Restsumme zur Einrichtung eines Seminars für Lehramtskandidaten der Mathematik 
verwenden zu dürfen." 
3) Zu Kap. 6 „Industrieschulen“ § 1 Tit. 1 „Gehalts= und Funktionsbezüge“: 
„Es sei der K. Staatsregierung die Ermächtigung zu erteilen zur Auf- 
stellung eines Professors statt zweier Reallehrer und eines Werkmeisters statt 
eines Vorarbeiters an einer Industrieschule innerhalb der Finanzperiode (anläßlich 
der demnächstigen Pensionierung eines Reallehrers an einer Industrieschule)“. 
4) Zu Kap. 8 „Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten“ lit. A u. B: 
„à) Es sei die K. Staatsregierung zu ermächtigen, etwaige Einsparungen an 
den Positionen für Ferienkurse für Lehrer an den vollständigen Lehrer-
	        
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