Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

45. 319 
§ 59. 
Dem Beschlusse beider Kammern des Landtages: 
„es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen, Anordnungen zu treffen, daß 
die Ausführung der Straßen= und Wasserbauten, für welche im Etat der 
XXVI. Finanzperiode Postulate enthalten sind, fortgesetzt werden kann und die 
Weiterbeschäftigung der Arbeiter ermöglicht wird," 
wurde Rechnung getragen. 
§ 60. 
Aushebungsstatistik. 
Auf Grund der Anregung in Ziffer 1 des Gesamtbeschlusses der beiden Kammern 
vom 14. Dezember 1901: 
„es sei an das K. Kriegsministerium die Bitte zu richten, eine Statistik 
darüber zu veranlassen, welchen einzelnen Berufsständen der Bevölkerung die bei 
der alljährlichen Aushebung als militärdiensttauglich oder als untauglich Be- 
fundenen sowie deren Eltern angehören, und diese Statistik nach den einzelnen 
Verwaltungsbezirken (Bezirksämtern) auszuscheiden," 
sind nach den Ergebnissen des Heeresergänzungsgeschäftes im Jahre 1902 statistische Nach- 
weisungen über den Berufsstand der als militärdiensttauglich oder untauglich Befundenen 
sowie deren Eltern aufgestellt worden und dem Landtage zugegangen. 
8 61. 
Unterstützung kranker Soldaten und Invaliden. 
Gemäß dem in Ziffer 2 des Gesamtbeschlusses vom 14. Dezember 1901 ausgedrückten 
Wunsche: 
„an das K. Kriegsministerium sei der Wunsch zu richten, es seien künftig 
im Etat für ausgiebige Unterstützung von schwer kranken Soldaten und Invaliden, 
welche von ihren Truppenabteilungen ihren Angehörigen zur Pflege anvertraut 
werden, Mittel einzusetzen,“ 
ist durch den Militäretat Vorsorge getroffen worden, Unterstützungen für schwer kranke Soldaten 
gewähren zu können, die ihren Angehörigen zur Pflege anvertraut werden. 
8 62. 
Maßnahmen zur Abwehr von Uberschwemmungsgefahren. 
Die Kammern des Landtags haben über den Antrag der Abgeordneten Dr. von Daller 
und Genossen, Maßnahmen zur Abwehr von liberschwemmungsgefahren betreffend, unterm 
14. Jannar 1902 beschlossen:
	        
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