W 48.
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Vortrag
Tit.
Kap.
Festgesetzter
Betrag
4—4
I111|1 l#l Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine
quiesziert waren:
aa) aus Zentralsods. —4 — P
bb) aus Kreisfonds
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unter-
stützung dienstunfähig gewordener Schullehrer:
a) aus Zentralfonds .
6) aus Kreisfonds
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen
Dienstalterszulage im Vensionsfalle aus Zentral-
fonds . . 45886 Æ —
c) zur unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
pensionierten Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und
weltlichen Lehrerinnen, Verweserinnen und Hilfs-
lehrerinnen aus Zentralfonds ....
c)Unterstutzungsbettragefür Schullehrer · Relikten:
aa) aus Zentralfonds:
a)nach der in der XX. und bezw. XXIIII. Finanz-
periode festgesetzten Norm (240.4 bezw. 300.%
für eine Witwe, 130 .∆ bezw. 150 .∆ für eine
Doppelwaise und 100 .é für eine einfache Waise)
158 510 K — —
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrer-Relikten
7) für dürftige, dem ünterstüzungsalte eitwachiene
Lehrerwaisen
bb) aus Kreisfonds:
a) im allgemeinen (in bisheriger Weisesee
6# Beiträge à 90 .+Mf für die Witwen, 36 M für
die Doppelwaisen und 27 .& für die einfachen
Waisen
7) Zulagen à 60.4 für Witwen, welche das 65. Lebens-
jahr zurückgelegt haben.
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Witwen- und Waisen=
kasse des Kreisees
e) Beitrag an die Witwen= und Waisenkasse der Schulerer
in München .
OZuschußan das bayerische Lehrerwaisenstift ..
8) Zuschuß an die Pensionisten des Privatvereins zur unter-
stützung dienstunfähiger Schullehrer in Oberbayern ..
h) Zuschuß an den Hilfsverein der Lehrerinnen in München
253 520—
218.183|—
15• 700—
6 300|—
2 000.—
234—
40 851—
8340—
12 000—
1 200—
600—
12 000.—
300—