Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

W 48. 
  
353 
  
Vortrag 
Tit. 
Kap. 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4—4 
  
I111|1 l#l Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quiesziert waren: 
aa) aus Zentralsods. —4 — P 
bb) aus Kreisfonds 
b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unter- 
stützung dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
a) aus Zentralfonds . 
6) aus Kreisfonds 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen 
Dienstalterszulage im Vensionsfalle aus Zentral- 
fonds . . 45886 Æ — 
c) zur unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
pensionierten Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und 
weltlichen Lehrerinnen, Verweserinnen und Hilfs- 
lehrerinnen aus Zentralfonds .... 
c)Unterstutzungsbettragefür Schullehrer · Relikten: 
aa) aus Zentralfonds: 
a)nach der in der XX. und bezw. XXIIII. Finanz- 
periode festgesetzten Norm (240.4 bezw. 300.% 
für eine Witwe, 130 .∆ bezw. 150 .∆ für eine 
Doppelwaise und 100 .é für eine einfache Waise) 
158 510 K — — 
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 
zugegangenen Lehrer-Relikten 
7) für dürftige, dem ünterstüzungsalte eitwachiene 
Lehrerwaisen 
bb) aus Kreisfonds: 
a) im allgemeinen (in bisheriger Weisesee 
6# Beiträge à 90 .+Mf für die Witwen, 36 M für 
die Doppelwaisen und 27 .& für die einfachen 
Waisen 
7) Zulagen à 60.4 für Witwen, welche das 65. Lebens- 
jahr zurückgelegt haben. 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Witwen- und Waisen= 
kasse des Kreisees 
e) Beitrag an die Witwen= und Waisenkasse der Schulerer 
in München . 
OZuschußan das bayerische Lehrerwaisenstift .. 
8) Zuschuß an die Pensionisten des Privatvereins zur unter- 
stützung dienstunfähiger Schullehrer in Oberbayern .. 
h) Zuschuß an den Hilfsverein der Lehrerinnen in München 
  
  
  
  
  
253 520— 
218.183|— 
  
15• 700— 
6 300|— 
2 000.— 
234— 
40 851— 
8340— 
12 000— 
1 200— 
600— 
12 000.— 
300— 
 
	        
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