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2. Der Landrat hat die den Kreis treffenden Mittel zur Umwandlung je einer
Assistentenstelle der Realien an den Realschulen Landau und Zweibrücken sowie zur Schaffung
je einer pragmatischen Lehrstelle für die Handelswissenschaften an den Realschulen Speyer
und Neustadt a/H., dann einer pragmatischen Lehrstelle und einer Assistentenstelle an der
Realschule Ludwigshafen a/Rh. zur Verfügung gestellt. Diesen Beschlüssen erteilen Wir,
soweit nicht schon durch die Entschließung vom 20. Dezember 1903 Nr. 26272 geschehen,
Unsere Genehmigung.
3Z. Die Beschlüsse des Landrats in Bezug auf die gemeinschaftlichen Satzungen der
Kreis-Pensionsanstalten für dienstunfähige Lehrpersonen haben bei Erlassung Unserer Ver-
ordnung vom 2. Jannar 1904 die entsprechende Würdigung gefunden. Zu den Landrats-
beschlüssen über die Regelung der dem Lehrpersonal an den Volksschulen vom 1. Januar 1904
ab zu gewährenden Ruhegehalte haben Wir Unsere Genehmigung bereits erteilt und ver-
weisen Wir hiewegen auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen-
und Schulangelegenheiten vom 10. Jannar 1904 Nr. 167. Für die in diesen Beschlüssen
zutage tretende Fürsorge für das dienstunfähige Lehrpersonal sprechen Wir dem Landrate
gerne Unsere Anerkennung aus.
4. Wir beauftragen Unsere Staatsministerien des Innern für Kirchen= und Schul-
angelegenheiten und der Finanzen, die Bitte des Landsrats den Zuschuß an die gesetzliche
Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehrpersonen (Kap. I § 3 Tit. 9#a der Kreis-Ein-
nahmen und Kap. III § 3 Tit. 10 der Kreis-Ausgaben) auch fernerhin als Aversalzuschuß
an die Kreisanstalt zu leisten, auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen näher zu würdigen.
5. Die Beschlüsse wegen Trennung der Kreisbaugewerkschule Kaiserslautern vom Ge-
werbemuseum und wegen Fortführung des Lehrwerkstättenbetriebes der kunstgewerblichen Fach-
schulen der Kreisbangewerkschule haben Unsere Genehmigung unterm 23. Dezember 1903
erhalten.
6. Die Stellungnahme zu der vom Landrate angeregten, zur Zeit noch nicht bereiften
Frage der Erweiterung von Realschulen zu Oberrealschulen muß der K. Staatsregierung
vorbehalten bleiben.
7. Die beschlossene Regelung der Dienstverhältnisse des aufgestellten Weinkontrolleurs
wird genehmigt.
8. Den auf die Irrenpflege, dann auf die Verwaltung der Irrenanstalt Klingenmünster
sowie die Kranken und Pflegeanstalt Frankenthal bezüglichen Beschlüssen erteilen Wir, so-
weit nicht bereits geschehen, Unsere Genehmigung.
9. Die vom Landrate beschlossenen Anderungen der Statuten der Pensionskasse für
pfälzische Kreiebedienstete und deren Relikten werden genehmigt.