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Festgesetzter
Kap. 8 Vortrag Betrag
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134 BKuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit
weniger als 10000 Einwohnenrn# 274 059 80
5auschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes Kap. III § 1 Tit. Ga der Kreis-Ausgaben. 194 683|55
6/ Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten
Gesetzes) 335.000—
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1.. —
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal! an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III
8 1 Tit. 3a der Kreisausgaben 585382-4 41 —
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schullehrtner
b) Zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst-
alterszulagen im Pensionsfalle . 30 090.4 78
c) Zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen,
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen ......
Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten:
a) Nach der in der XX. und XXIII. Finanzperiode festgesetzten
Normi (240 A bezw. 300 A für eine Witwe, 130 A bezw.
150 A fur eine Doppelwaise und 100 M für eine einfache
Waise) 134063-4 51 t
b) Zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen
Lehrerrelikten
c) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der Ab-
leistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht .
1509215
12 000
Summe Kap. 1 A: 749 56 7 70 7
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur.
Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen
Zu den Ausgaben des kulturtechnischen Dienstes
Summe Kap. 1 B