Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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Festgesetzter 
Kap. 8 Vortrag Betrag 
——— 
134 BKuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen 
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens, 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10000 Einwohnenrn# 274 059 80 
5auschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes Kap. III § 1 Tit. Ga der Kreis-Ausgaben. 194 683|55 
6/ Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten 
Gesetzes) 335.000— 
  
  
1 — 
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1.. — 
  
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal! an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III 
8 1 Tit. 3a der Kreisausgaben 585382-4 41 — 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor 
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden sind 
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrtner 
b) Zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle . 30 090.4 78 
c) Zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen ...... 
Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten: 
a) Nach der in der XX. und XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Normi (240 A bezw. 300 A für eine Witwe, 130 A bezw. 
150 A fur eine Doppelwaise und 100 M für eine einfache 
Waise) 134063-4 51 t 
b) Zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrerrelikten 
c) für dürftige, dem unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der Ab- 
leistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht . 
1509215 
12 000 
  
Summe Kap. 1 A: 749 56 7 70 7 
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur. 
Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen 
Zu den Ausgaben des kulturtechnischen Dienstes 
  
Summe Kap. 1 B 
  
 
	        
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