Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

  
  
  
  
  
  
  
  
M 48 405 
# Festgesetzter 
Kap.. Vortrag Betrag 
4 2 
III 10r b) Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
a) aus Zentralfonds . 100 200— 
6) aus Kreisfonds: 
1. im allgemeinen 43 350— 
2. zur Bildung höherer Pensionsklassen und zur Ge- 
währung von Zulagen auf Grund der Allerhöchst 
genehmigten Landratsbeschlüsse 21 040— 
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle aus Zentralfonds 
20673 — 0 — — 
cc) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerin- 
nen, Verweserinnen und Hilfslehrerinnen: 
a) aus Zentralfonds . .. 7500— 
6) aus Kreisfonds — — 
c) Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten: 
aa) aus Zentralfonds: 
a) nach der in der XX. und bezw. XXIII. Finanzperiode 
festgesetzten Norm (240. bezw. 300 x für eine Witwe, 
130 KA bezw. 150 .X& für eine Doppelwaise und 100 . 
für eine einfache Waisss 91.050 K — — — 
6) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zuge- 
gangenen Lehrerrelikten 4 800— 
7) für dürftige, dem üntersüüzungealter eitwachene Lehrer 
waisen . 2000— 
bb) aus Kreisfonds: 
a) im allgemeinen 255|60 
6) für besonders dürftige Schullehrer= Witwen 686— 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Witwen= und Weiselafe 
des Kreisee 10 000— 
e) Pension der Kreisschulinspektorswitwe Zzitzelsberger in 
Regensburg 1 331— 
s) Pension der Relikten des Kreisschulinspektors Sterner in 
Regensbung 1 264|80 
11| Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schihraktilnte 
a) für dürftige Schulamtszöglinge 4000|— 
b) für dürftige Schulpraktikanten 1 000— 
12|Ubrige Ausgaben: 
a) zur Förderung der Distriktsschulbibliotheken für die Fortbildung 
der Schullehrer — — 
b) zur Organisation von Schullhrer-Forhildungskursen Cun 
ferenzbezirken) . 1 800— 
  
  
  
 
	        
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