Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

426 
  
Kap. 
  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
—6 
  
  
–—1 
  
10 
  
  
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 
und Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die 
bisherigen Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrer- 
einkommens, dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen 
Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für 
Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10,000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters- und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarsgesetzes — stap. III § 1 Tit. 6 a der Kreis- iur 
gaben 
Finanzgesetzlicher Luschuß zur Purchführung! des Sculbed iszesehes 
vom 28. Juli 1 
(Art. 16 20% 2 Zif. 4 des angeführten Gesetzes.) 
Dienstalters-Zulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der 
zum Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — 
Kap. III § 1 Tit. 3 der Kreis-Ausgaben. 459 447 .4 — 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert worden 
sind — — 
a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters- 
zulagen im Pensionsfalle . 338«6.«—J 
c)zmUnterstützungdervordeml Januar 1896 pensionierten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 
Unterstützungsbeiträge für Schullehrerrelikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 MA bzw. 300 A für eine Witwe, 130 MA bzw. 150 A 
für eine Doppelwaise und 100 M für eine einfache Waise) 
96260 Kl – 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrerrelikten 
I) für dürftige, dem unterstützungsalter emwachsene Lehrerwaisen 
Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen. 
Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten während der 
Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstzeit 
233 603|02 
84 49326 
285 000.— 
90 200— 
5 800— 
5 900— 
2 000— 
1 710— 
1000.— 
  
  
Summe 8§8 3 579593 7 9o 
876 944|888 
  
Summe Kap. I A 579593.4 934 
  
8 1?73
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.