Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

457 
  
  
Tit. 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
4— 
  
  
  
SSOd — 
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— 
  
  
  
II. Abschnitt. 
Kreis- Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und 
Bildung. 
Lateinschulen. 
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations. 
eiträhe . 
Aus der Kreisschuldotation. . 
Pensionen für quieszierte Studienlehrer und Studienlehrerrelikten . 
  
  
Summe § 1 
Gewerblich-technische Schulen. 
d 
□ 
— 
— 
  
Summe 8§ 2 
Volksschulen. 
Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden Jun- 
dationsbeiträge . 
Leistungen für ständige Bauausgaben 
a) Budgetmäßige Kreisschuldotatio 
b) Neue Kreisschuldotation behufs unterstützung der mit Schul- 
lasten überbürdeten Gemeinden 
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 giff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen 
Beiträge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens, 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Schuczehlhen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit 
weniger als 10000 Einwohnen 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreis-Ausgaben — 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes 
vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten 
Gesetzes). 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III 
§ 1 Tit. 3 der Kreis-Ausgaben. 588745.# 28— 
  
25 403|02 
171|71 
47 433|86 
24 600— 
247 50687 
 
	        
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