Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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Abschied für den Landrat von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen 
für das Jahr 1904. 
Im Namen Seiner Majestät des RKönigs. 
Titpol!,. 
von Gottez Gnaden Söniglicher Prim von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 9. bis 21. November 1903 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1902. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1902 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1904. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für 
das Jahr 1904: 4 753 968 MA 23 J, wovon ein Steuerprozent auf 47 5339 M 68 —J 
sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1904. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung:
	        
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