Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

W 48. 
  
475 
  
Kap. 
  
Tit 
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
  
+4 
27 
  
  
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6 
  
II. Abschnitt. 
Kreis- Ginnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und 
Bildung. 
Latein schulen: 
Die auf speziellen Rechtstiteln und Jeäwilligungen bernhenden 
Fundationsbeitrüäüäee 
Aus der Kreisschuldotation 
Pensionen für gquieszierte Studienlehrer und Studienlehrerrelikten 
1 976 
  
Summe § 1 
Gewerblich-technische Schulen 
1 976 
  
Summe 82 
Volksschulen. 
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations. 
eiträge . 
Leistungen für ständige Bauausgaben .. 
a) Seitherige budgetmäßige Kreisschuldolation . 
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit 
Schullasten überbürdeten Gemeinden 
Zuschüsse an die Kreissonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 u. Abs. 3 
des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen Bei- 
träge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens, 
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltliche Lehrerinnen 
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden 
mit weniger als 10 000 Einwohnen 
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10.000 und 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes. 
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfge- 
setzes vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten 
Gesetzes) 
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum 
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse 527 542.96 25 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Gutstehen der gesetlichen Kreisvereine quiesziert worden 
sind 540.# 
  
5 337 
69 082 
23 600 
99 
26 
522194 
80 589 
.,0 000 
95 
 
	        
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