W 48.
475
Kap.
Tit
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
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27
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6
II. Abschnitt.
Kreis- Ginnahmen.
Zuschüsse aus der Staatskasse.
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und
Bildung.
Latein schulen:
Die auf speziellen Rechtstiteln und Jeäwilligungen bernhenden
Fundationsbeitrüäüäee
Aus der Kreisschuldotation
Pensionen für gquieszierte Studienlehrer und Studienlehrerrelikten
1 976
Summe § 1
Gewerblich-technische Schulen
1 976
Summe 82
Volksschulen.
Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations.
eiträge .
Leistungen für ständige Bauausgaben ..
a) Seitherige budgetmäßige Kreisschuldolation .
b) Neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit
Schullasten überbürdeten Gemeinden
Zuschüsse an die Kreissonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 u. Abs. 3
des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen Bei-
träge zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens,
dann die Zulagen an alle Schulverweser, weltliche Lehrerinnen
und Schulgehilfen aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden
mit weniger als 10 000 Einwohnen
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10.000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks-
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes.
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfge-
setzes vom 28. Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des angeführten
Gesetzes)
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse 527 542.96 25
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Gutstehen der gesetlichen Kreisvereine quiesziert worden
sind 540.#
5 337
69 082
23 600
99
26
522194
80 589
.,0 000
95