Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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Nr. 23102 
Bekanntmachung, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden 
aufgeführten Militäramwärter betreffend. 
A. Staalsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf 8 der Anstellungsgrundsätze vom Jahre 8 wird darauf 
aufmerksam gemacht, daß zur Vermeidung der Streichung in den Bewerberverzeichnissen die 
Wiederholung der Meldung der vor dem 1. Januar 1904 in denselben vorgemerkten 
Militäranwärter durch letztere bis zum 1. Dezember 1904 bei der betreffenden, die Ver- 
zeichnisse führenden Behörde zu bewerkstelligen ist. 
Hiebei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesentlichen 
Verhältnissen etwa eingetretenen Anderungen anzugeben und ist die Richtigkeit der bezüglichen 
Angaben seitens der nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Militäranwärter durch 
Beilage eines amtlichen Leumunds= und Vermögenszeugnisses zu bescheinigen. 
München, den 19. Oktober 1904. 
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