Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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den Bezirk des Rentamts Regensburg II der Landbezirk des Amtsgerichts Regensburg und 
der Bezirk des Amtsgerichts Wörth zu bilden haben. 
Der Zeitpunkt, von dem an die Änderungen in Wirksamkeit treten, wird auf Grund 
Allerhöchster Ermächtigung von den Staatsministerien der Justiz und der Finanzen fest— 
gesetzt werden. 
München, den 13. Oktober 1904. 
J. V. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Miltner. Staatsrat v. May. 
  
Nr. 22961. 
Bekanntmachung, Erster Nachtrag zu dem Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in 
den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen betreffend. 
fl. Staatsministerinm des Innern und fK. fKriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 8. November 1903 — Gesetz= und 
Verordnungsblatt S. 513 ff. — wird nachstehend eine Bekanntmachung des Reichskanzlers 
vom 31. August 1904, abgedruckt im Zentralblatte für das Deutsche Reich S. 318 ff., 
veröffentlicht. 
Die Bayern betreffenden Underungen und Ergänzungen sind teilweise bei der Bekannt- 
gabe vom 8. November 1903 bereits berücksichtigt worden, oder Gegenstand besonderer Ver- 
öffentlichung gewesen (Gesetz= und Verordnungsblatt 1904 S. 162 und 163 ff.). 
München, den 17. Oktober 1904. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
  
Nachstehend wird der erste Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 3. August 1903 
(Zentralblatt S. 485) veröffentlichten Gesamtverzeichnis der den Militäranwärtern in den 
Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Berlin, den 31. August 1904. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Sydow.
	        
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