Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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eseh= und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
M 60. 
München, den 21. November 1904. 
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Inhal#t 
Bekanutmachung vom 10. November 1904, Einverleibung der Gemeinde Neustift in die Stadtgemeinde Freising 
betreffend. — Bekanntmachung vom 12. November 1904, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen 
Bayerns betreffend. — Bekanntmachung vom 13. November 1904, Ausgabe von Schuldverschreibungen 
auf den Inhaber betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Staatsdienst-Nachrichten. — Ordens--Verleihung. — 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
  
  
Nr. 24499. 
Bekanntmachung, Einverleibung der Gemeinde Neustift in die Stadtgemeinde Freising betreffend. 
f#. Staatsministerium des Innern. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayerns 
Verweser, haben die Abtrennung der Gemeinde Neustift von dem K. Bezirksamte Freising 
und deren Vereinigung mit dem Verwaltungsbezirk der unmitttelbaren Stadt Freising mit 
Wirksamkeit ab 1. Jannar 1905 Allerhöchst zu genehmigen geruht. 
Im Anschluß hieran wird gemäß Art. 4 Abs. 1 der Gemeinde-Ordnung für die 
Landesteile diesseits des Rheins vom 29. April 1869 im Einverständnis mit den K. Staats 
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