Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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ministerien der Justiz, des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen, 
dann dem K. Kriegsministerium zur gleichzeitigen Einverleibung der Gemeinde Neustift in 
die Stadtgemeinde Freising die Genehmigung erteilt. 
München, den 10. November 1904. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 
  
Nr. 8321/VI. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Auf die am 15. November 1904 zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Passau— 
Hanzenberg finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns 
(Bekanntmachungen vom 10. Dezember 1892, 22. Mai 1897 und 14. Juni 1898 
— Gesetz= und Verordnungsblatt 1892 S. 912 ff., 1897 S. 209 f. und 1898 
S. 327 f. —) Anwendung. 
München, den 12. November 1904. 
v. Frauendorfer. 
  
Nr. 24149. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerinm des Innern. 
Der Sdüddeutschen Bodenkreditbank in München wurde die Genehmigung erteilt, inner- 
halb der gesetzlichen Maximalgrenze für den Pfandbriefumlauf eine neue Serie (Nr. 57) 
3½2% ’iger Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Gesamtbetrag von 20 Millionen 
Mark, welche unverlosbar und vom Emissionsdatum an 10 Jahre unkündbar sind, von da 
ab aber innerhalb längstens 50 Jahren im Weg der Kündigung oder des freihändigen 
Rückkaufs eingelöst werden, in den Verkehr zu bringen. 
Die neue Pfandbriefseric wird eingeteilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 
200 und 100 Mark. 
München, den 13. November 1904. 
Dr. Graf v. Feilitzsch.
	        
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