Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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Gemeinde Weibersbrunn, K. Bezirksamts Aschaffenburg, errichteten „Prinz-Regent Luitpold- 
Stiftung für arme Kinder“ in Marktheidenfeld den Betrag von 5000 —K zur Verfügung 
zu stellen und verordnen, was folgt: 
SI. 
Der Betrag von 5000 —X ist dem Vermögen der vorgenannten Stiftung einzuverleiben. 
§ 2. 
Die Renten dieses Teiles des Stiftungsvermögens sind zu Präbenden von je 50 4 
nach Maßgabe des § 3 Abschnitt I der Stiftungsurkunde vom 21. Dezember 1901 zu 
verwenden. 
Ein etwaiger Rest dieser Stiftungsrenten hat nach Maßgabe des § 3 Abschnitt II 
a. a. O. Verwendung zu finden. 
§ 3. 
Im übrigen finden die Bestimmungen der Urkunde vom 21. Dezember 1901 An- 
wendung. 
Gegeben zu Rohrbrunn, den 5. Dezember 1904. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Brenner. 
Nr. 25102. 
Bekaunntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Der Vereinsbank in Nürnberg wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der nach 8§ 3 
Ziffer 8 des Bankstatuts und bezw. § 7 des Hypothekenbankgesetzes normierten Maximal=
	        
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