Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

MG2. 
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2. vom gleichen Zeitpunkte an zum Vorstand dieses Verwaltungsrats den dermaligen 
stellvertretenden Vorstand, Präsidenten des K. protestantischen Oberkonsistoriums 
Alexander Ritter von Schneider, und zum stellvertretenden Vorstand den 
Präsidenten des K. Obersten Rechnungshofes Anton Ritter von Ulsamer zu 
ernennen. 
München, den 12. Dezember 1904. 
v. Pfaff. 
  
K. Seeadministration in Tegernsee. 
— — e 
Im Namen Seiner Majestüt des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit— 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchstem Signate vom 11. De- 
zember 1904 allergnädigst zu genehmigen 
geruht, daß die K. Reservefischerei Tegernsee, 
welche Stelle zur Zeit funktionsweise dem 
K. Forstmeister August Bartholomae über— 
tragen ist, vom 1. Januar 1905 an die Be- 
zeichnung „K. Seeadministration in Tegernsee“ 
führt. 
Prädikats-Verleihung. 
Im Namen Seiner Moajestät des fKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
der Hofdame Weiland Ihrer Majestät der 
Königin Therese von Bayern, Therese Freiin 
Besserer von Thalfingen, gebührenfrei 
das Prädikat „Exzellenz“ zu verleihen. 
  
  
Kaiserlich Türkisches Konsulat in 
Nürnberg. 
  
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unterm 3. Dezember 1904 allergnädigst 
zu genehmigen geruht, daß der zum Kaiserlich 
Türkischen Honorarkonsul in Nürnberg ernannte 
Fabrikant Siegfried Bach in dieser dienstlichen 
Eigenschaft anerkannt werde. 
  
Königlich Griechisches Konsulat in 
Nürnberg. 
Im Aamen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben unterm 30. November 1904 aller- 
gnädigst zu genehmigen geruht, daß der 
K. Griechische Konsul Adolf Christian Dihl- 
mann in Nürnberg in dieser dienstlichen 
Eigenschaft auch für die Regierungsbezirke der 
Pfalz und von Unterfranken und Aschaffen- 
burg anerkannt werde.
	        
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