Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

  
eh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
10. 
München, den 3. März 1904. 
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 20. Februar 1904, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Lokalbahn. Goitessell — Biechtack betreff ffend. — Bekanutmachung vom 29. Februar 1904, Ausgabe 
von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Hofdienst Nachricht. — Auszug aus der Adels 
Matrikel des Königreiches. 
—... ... .) 
Nr. 434VIII. 
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Lokalbahn 
Gotteszell —Viechtach betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern, dann für Verkehrsangelegenheiten. 
  
  
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt S. 1229) der Aktiengesellschaft Lokalbahn Gotteszell — Viechtach in 
Viechtach die Genehmigung zur Ausgabe einer IV. Serie von 4% igen Schuldverschreibungen 
auf den Inhaber im Gesamtnennwerte von 100 000 Mark, eingeteilt in 200 Stücke zu 
je 500 —&, halbjährlich am 1. Januar und 1. Juli verzinslich, rückzahlbar bis zum 
Jahre 1934, erteilt. 
München, den 20. Februar 1904. 
Dr. rhr. v. Feilitzsch. v. Frauendorfer. 12
	        
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