Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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vorhandenen, zur Einstellung in den aktiven Dienst verfügbaren tauglichen Militär— 
pflichtigen festgestellt. 
Die Brigadekommandeure entwerfen als Grundlage für die Auswahl der im Brigade- 
bezirk, nach Berücksichtigung der gemäß § 40, am 1. Februar des laufenden Kalender- 
jahres als überzählig zur Ersatzreserve überwiesenen Personen, noch aufzubringenden 
Ersatzreservisten eine vorläufige Verteilung nach Maßgabe der im laufenden Jahre in 
jedem Aushebungsbezirk in den Vorstellungslisten D enthaltenen Militärpflichtigen. 
Der Bedarf muß — wenn erforderlich unter Heranziehung einzelner Aushebungsbezirke 
zur Deckung des Ausfalls in anderen — im Brigadebezirk endgültig aufgebracht werden. 
Abschnitt VII. 
Vorbereitungsgeschäft. 
§ 56. 
Vorbereitungsgeschäft im allgemeinen. 
Das Vorbereitungsgeschäft (§ 3,2) umfaßt den Zeitraum vom Jahresbeginn bis zum 
Musterungsbeginn. 
Weährend dieses Zeitraums erfolgt: 
a) die Aufstellung der Grundlisten des laufenden Jahres und die Berichtigung 
älterer Grundlisten, 
b) die Fertigung und Einreichung der zur Leitung des Ersatzgeschäftes erforderlichen 
Nachweisungen (Vorbereitungseingaben), 
c) die Vorbereitung der Rundreise der Ersatzkommission. 
§ 57. 
Aufstellung der Grundlisten. 
Die Vorsteher der Gemeinden oder gleichartigen Verbände haben alljährlich im Monat 
Januar durch öffentlichen Anschlag, durch öffentliche Blätter oder auf andere ortsübliche 
Weise die zur Anmeldung zur Rekrutierungsstammrolle verpflichteten Militärpflichtigen, 
sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot= oder Fabrikherren usw. zur Befolgung 
der im § 25 enthaltenen Bestimmungen auffordern zu lassen. 
Alle Militärpflichtigen, welche sich zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden, 
sind nach vorheriger Prüfung ihrer Papiere*) sogleich einzutragen, oder es ist ihnen 
eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung zu erteilen. 
* Die Vorschrift des § 1/,, Absatz 3 ist auch hier zu beachten.
	        
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