Muster 10.
(. 181)
Nachweisung der
eingetretenen
Freiwilligen.
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5. Der Militärvorsitzende der Ober-Ersatzkommission läßt die unter Ziffer 4 bezeichneten
Nachweisungen für den Infanterie-Brigadebezirk summarisch nach Muster 9 und 10
zusammenstellen und reicht dieselben zum 1. April dem Generalkommando ein.
Nachdem diese Nachweisungen für die Ersatzbezirke zusammengestellt sind, werden
sie bis zum 15. April an das Kriegsministerium eingereicht.
§ 59.
Vorbereitung der Musterungsreise.
Zur Vorbereitung der Musterungsreise gehört:
a) die Feststellung des Reiseplans,
b) die Berufung des Musterungspersonals,
c) die Beorderung der Militärpflichtigen zur Musterung.
8 60.
Musterungsreise.
Die Reisezeit hängt von der Bestimmung des Infanterie-Brigadekommandeurs darüber
ab, bis zu welchem Zeitpunkt das Musterungsgeschäft beendet sein muß (siehe auch
§ 68„). Diese Bestimmung muß bis zum 15. März erfolgt sein.
Der Bezirkskommandeur stellt hiernach einen Reiseplan für seinen Landwehrbezirk auf
und teilt ihn den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission sämtlicher beteiligter Aus-
hebungsbezirke mit.
Bei Aufstellung des Reiseplans bleibt zu beachten:
a) Aufeinanderfolge der Aushebungsbezirke nach ihrer örtlichen Lage,
b) Rücksichtznahme auf die vorhandenen Eisenbahn-, Dampfschiff= und Chaussee-
verbindungen,
c) Abhaltung des Musterungsgeschäfts an dem Orte, an welchem der Zivilvor-
sitzende der Ersatzkommission seinen Amtssitz hat (siehe jedoch Ziffer 4),
d) Rücksichtnahme auf die durch die Militärpflichtigen zurückzulegenden Entfernungen,
e) Rücksichtnahme auf die Zahl der zu musternden Militärpflichtigen.
Auch sind Musterungen an Sonn= und Feiertagen und an Tagen von Reichs-
und Landtagswahlen möglichst zu vermeiden, ebenso sollen dieselben nicht am Grün-
donnerstag, Karfreitag und Karsamstag stattfinden.
Um der unter 3d enthaltenen Bedingung zu entsprechen, sind die Musterungsorte so
zu wählen, daß die zu musternden Militärpflichtigen möglichst nicht länger als einen
Tag (einschließlich des Rückwegs) ihren bürgerlichen Geschäften entzogen werden.