Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

MÆ 18. 61 
Nr. 6803. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
Im Namen Seiner Majestüt des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Boniglicher Minz Uon Buhern, 
Begent. 
Unseren GErufß zuvor, Liebe und Getrenve! 
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß Titel VII 
§ 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 31. Mai des laufenden Jahres einschließlich zu 
verlängern. 
Indem Wir (euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
München, den 16. März 1904. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Krhr. v. Podewils. Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
u. Miltner. Dr. v. Wehner. v. Frauendorfer. 
  
  
An Auf Allerhöchsten Befehl: 
1) die Kammer der Reichsräte, Der General-Sekretär: 
2) die Kammer der Abgeordneten. Ministerialrat Dr. v. Proebst. 
Ordens Verleihungen. unterm 21. Februar 1904 
Im Namen Beiner Majestät des Königs. I. den Verdienstorden vom heiligen 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- Michael II. Klasse: 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, dem Herzoglich Anhaltischen Hofjägermeister 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, und Großherzoglich Sächsischen Kammerherrn 
nachstehende Ordensauszeichnungen zu ver= Hans Freiherrn von und zu der Tann- 
leihen: Rathsamhausen in Ballenstedt;
	        
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