Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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seh und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
/W 14. 
München, den 19. März 1904. 
  
  
  
JInhot 
Gesetz vom 16. März 1904, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb be- 
findlichen Staatseisenbahnen betreffend. — Gesetz vom 17. März 1904, die Aufnahme eines Kreisanlehens 
für den Ausbau der Kreisirrenanstalten Eglfing und Gabersee betreffend. — Gesetz vom 17. März 1904, 
die Aufnahme eines Kreisanlehens für die Erweiterung der Heil und Pflegeanstalt Deggendorf betreffend. — 
Gesetz vom 17. März 1904, die Aufnahme eines Kreisanlehens für Erweiterung und Verbesserung der Kreis- 
irrenanstalt Karthaus-Prüll betreffend. — Gesetz vom 17. März 1904, die Aufnahme eines Kreisanlehens 
für die Errichtung einer zweiten Kreisirrenanstalt für Oberfranken betreffend. — Ordens-Verleihungen. 
—–)..27 
  
Gesetz, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb 
befindlichen Staatseisenbahnen betreffend. 
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Primj von Layern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
16
	        
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