Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

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getroffenen nach Truppenteilen usw. und Jahresklassen getrennt aufgestellt und 
den Transportführern zur Aushändigung an die Landsturmformation usw. mit- 
gegeben. 
Der Marine stehen zur Verfügung: 
sämtliche Vizedeckoffiziere und Deckoffiziere, welche in der Marine 
gedient haben oder aus der Seewehr zum Landsturm übergetreten sind; 
ferner, und zwar nur aus den Bezirken des Königlich preußischen II., IX., 
X. und XVII. Armeekorps alle übrigen ausgebildeten Landsturmpflichtigen, welche 
der Seewehr angehört haben. 
Die ärztliche Untersuchung der Einberufenen erfolgt in der Regel erst bei der 
Landsturmformation usw. 
Ergibt die ärztliche Untersuchung die dauernde oder voraussichtlich längere Zeit 
anhaltende Dienstunfähigkeit, so verfügt der Kommandeur der Landsturmformation 
usw. die Wiederentlassung des betreffenden Mannes. 
Üiber die erfolgte Gestellung und Wiederentlassung ist ein Vermerk in die 
Militärpapiere einzutragen bezw. eine besondere Bescheinigung zu erteilen. Die 
Landsturmpflichtigen bleiben alsdann, sofern sie dauernd dienstunfähig sind, für 
den vorliegenden Fall des Aufrufs des Landsturms von einer weiteren Dienst- 
verpflichtung befreit. Mannschaften, welche wegen voraussichtlich längere Zeit 
anhaltender Dienstunfähigkeit entlassen sind, treten in die Kontrolle des Bezirks- 
kommandos. Dasselbe veranlaßt nach wiederhergestellter Dienstfähigkeit und bei 
vorhandenem Bedürfnis die Wiedereinberufung. 
Ausgebildete Landsturmpflichtige, auf welche die Voraussetzungen des § 20, 11 
zutreffen, sind sofort zu entlassen. Die Militärpapiere usw. derselben sind ent- 
sprechend zu vervollständigen. 
Baldtunlichst nach der Einstellung in die Landsturmformation usw. sind von 
dem Kommandeur derselben dem Bezirkskommando, aus dessen Bereich die über- 
weisung der Mannschaften erfolgte, namentliche Verzeichnisse der eingestellten sowie 
der wiederentlassenen Mannschaften (siehe d und e) zu übersenden. 
Diese Verzeichnisse müssen folgende Angaben enthalten: 
Waffengattung, 
Dienstgrad, 
Familien= und Vornamen, 
Tag und Jahr der Geburt, 
bisherigen Wohnort, sowie eventuell 
Grund der Entlassung. 
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