Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

— 190 — 
Muster 18 zu 8 90. 
Zeugnis 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst. 
...... (Bor-undFamiliennamen).......,geborenam..tev......18..zu 
(Ort, Bezirksamt usw., Regierungsbezirk, Bundesstaat), (Religion), Sohn des (Name und Stand des Vaters) 
zu (Ort, Bezirksamt usw., Regierungsbezirk, Bundesstaat), hat die hiesige Anstalt von der Klasse (Nummer 
der Klasse) an besucht und der Klasse (1 oder ) Jahr(e) angehört. Er hat in den von ihm 
besuchten Klassen an allen Unterrichtsgegenständen teilgenommen. 
1. Schulbesuch und Betragen: 
2. Aufmerksamkeit und Fleiß: 
3. Maß der erreichten Kenntnisse: 
(Ob der Besuch der betreffenden Klasse erfolgreich gewesen, ob die Reifeprüfung 
([Schlußprüfung)j bestanden ist) 
(Ort, Datum.) 
Direktor und Lehrerkollegium. 
.......... (BezeichnungdcrAnstalt)zu.......(Ort). 
N. N. (Schulsiegel.) N. N. 
Direktor. Oberlehrer. 
Auf Grund dieses Zeugnisses und der nachstehenden, gemäß § 89, der Wehrordnung beizufügenden Belege: 
ꝛ) eines Geburtszeugnisses, . . .. -... 
bddernachMustcr17aerteiltenEinwilligungdesgesetzlichenVcrtrctcrsmxtdcrErklarung,daVf»u«rd1e 
Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, 
Bekleidung und Wohnung von dem Bewerber getragen werden sollen. Statt dieser Erklärung genügt 
die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur 
Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung be- 
stritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. 
Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten sowie die Fähigkeit des Bewerbers, 
des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. 
Ubernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absatze bezeichneten Ver- 
bindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft des Gesetzes zur Gewährung des 
Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung. · 
Bei Freiwilligen der seemännischen Bevölkerung genügt die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. 
Eines Unbescholtenheitszeugnisses, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, 
Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen 
militärberechtigten Lehranstalten, durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch 
die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde aus zustellen ft. *! ** 
muß die Erteilung des Berechtigungsscheins zum einjährig freiwilligen Militärdienste bei derjenigen Prüfungskommission 
für Einjährig-Freiwillige, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig sein würde, schriftlich nachgesucht werden. 
Das Gesuch ist spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres, d. h. desjenigen Jahres, in 
welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird, bei der betreffenden Prüfungskommission zu stellen. Der Nachweis der 
wissenschaftlichen Befähigung muß bis zum 1. April desselben Jahres erfolgt sein. » » 
»« Nichtinnehaltung des letzteren Zeitpunktes hat den Verlust des Anrechts auf Erwerbung des Berechtigungs- 
scheins zum einjährigefreiwilligen Dienste zur Folge. 
— 
—6 
— 
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Anmerkung. 4 
1. Gine von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde genehmigte Befreiung von einem obligatorischen Lehrgegen 
stande in in dem Zeugnisse ausdrücklich anzugeben. 
2. Das Zeuguis ist in der Größe eines halben Bogens anzulegen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.