Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1904. (31)

W. O. — 193 — 
Muster 21 zu § 127. 
Namentliche Liste Nr. 
  
  
der seitens der (Eisenbahnverwaltung für Feldeisenbahnformationen 
ausgewählten Mannschaften aus dem Landwehrbezirkee 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 
— Datum des Militär- Wann und bei Wohnort Bemerkungen 
· TIERE-nagst Eintritts in Vor- und dienstgrad welchem Trup- Bel des Chefs 
2 Eisenbahn- den Dienst der Familien- und penteil ins irks. Woh- der des 
dienste Bahn- namen Truppen= stehende HeerOrt Amt Bahn- rr 
verwaltung gattung eingetreten 4 nung verwaltung Grps 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Erläuterungen. 
1. Jede Liste ist auf ein besonderes Blatt zu schreiben, so daß dieselben einzeln zu versenden sind. Die Listen 
sind zu numerieren. 
2. Innerhalb der einzelnen Listen sind die Beamten usw. derselben Dienststellung hintereinander aufzuführen. 
3. Den gesammelten Listen jeder Bahnverwaltung ist eine summarische Übersicht beizufügen, welche folgende Spalten 
  
  
  
enthält: 
Zu Muster 21 zu § 127. 
Beamten- Zahl gahl Die Namen der An agewãhlten 
Nr oder der seitens des Chefs der seitens der Be t 
Arbeiter= des Ingenieurkorps! Bahnverwaltung in Liste zre merkungen 
stellung Verteilten Ausgewählten Nr. Nummer 
  
  
  
  
  
  
  
  
L. Bei Ersatzvorschlägen ist in jedem Falle der Name des Mannes anzugeben, für welchen Ersatz gestellt wird.
	        
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