Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

50 
Gesrtz und Derordnungs. L 
goönigteich Bayern. 
    
  
Nr. 32. 
München, den 14. Juni 1905. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 3. Juni 1905, die Abstempelung von Schlußnotenvordrucken durch die Reichsdruckerei 
betreffend. — Bekanntmach ng vom 6. Juni 1905, das Verfahren in Zollstrassachen betreffend. 
———. — — — — —— – – — — —— —. — — — — — — — — — — — 
  
Nr. 12170. 
Bekanntmachung, die Abstempelung von ss durch die Reichsdruckerei 
betreffend. 
4. Staatsministerien des Königlichen gauses und des Außern und der Finanzen. 
Einer Mitteilung des Reichsschatzamts zufolge hat die Reichsdruckerei die Preise für 
die Abstempelung von Schlußnotenvordrucken (Ziffer 28 der Ausführungsbestimmungen des 
Bundesrats zum Reichsstempelgesetze vom 14. Juni 1900) anderweit festgesetzt. 
Künftighin werden folgende Kosten erhoben: 
a) bei Mengen bis zu 400 Stück von einem und demselben uretage 
für je 100 Stück . 4.--, 
wobei für überschießende Stücke der Preis für volle Hunderte zur Be. 
rechnung gelangt; 
85
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.