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München,
Die Empfindlichkeit soll derartig sein, daß sowohl bei der größten zulässigen
Belastung als auch bei dem zehnten Teile derselben eine Zulage auf die
Lastschale von 1/1000 der größten zulässigen Belastung eine an der Ab-
lesungseinrichtung deutlich erkennbare Veränderung der Gleichgewichtslage
der Wage bewirkt.
Die Abweichungen der Angaben der Wage von der Richtigkeit dürfen bei
allen Belastungen zwischen der größten zulässigen Last und dem zehnten
Teile ihres Betrags nicht mehr als 1/1000 der größten zulässigen Belastung
betragen.
. Für die Stempelung gelten die Vorschriften im § 71 Nr. 10 der Eichordnung.
Es werden nur diejenigen Systeme zugelassen, deren Konstruktion ausdrücklich
als für Wagen für Stückgüter im Frachtverkehre der Eisenbahnen geeignet
veröffentlicht wird.
den 28. November 1905.
K. Normal--Eichungs-Kommission.
Dr. Beulmann.
Hofdienst-Nachricht.
Im Namen BSeiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 24. November 1905 den bisherigen
provisorischen Verwalter in Herrenchiemsee
Paul Fischhold vom 1. Januar 1906 ab
zum K. Administrator daselbst zu ernennen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen SKSeiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 15. November 1905
allergnädigst bewogen gefunden,
dem K. Kämmerer, Staatsrate i. a. o. D.,
außerordentlichen Gesandten und bevollmäch-
tigten Minister am K. Preußischen Hofe und
Bevollmächtigten Bayerns zum Bundesrate,
Hugo Grafen von und zu Lerchenfeld
auf Köfering und Schönberg für das
ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß-
herzoge von Sachsen verliehene Großkreuz des
Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens der
Wachsamkeit oder vom weißen Falken, und
dem K. Staatsrate im a. o. D. Ferdinand
Freiherrn von Raesfeldt für die ihm von
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, König
von Preußen, verliehene K. Preußische Rote
Kreuz-Medaille I. Klasse
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu erteilen.