Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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München, 
Die Empfindlichkeit soll derartig sein, daß sowohl bei der größten zulässigen 
Belastung als auch bei dem zehnten Teile derselben eine Zulage auf die 
Lastschale von 1/1000 der größten zulässigen Belastung eine an der Ab- 
lesungseinrichtung deutlich erkennbare Veränderung der Gleichgewichtslage 
der Wage bewirkt. 
Die Abweichungen der Angaben der Wage von der Richtigkeit dürfen bei 
allen Belastungen zwischen der größten zulässigen Last und dem zehnten 
Teile ihres Betrags nicht mehr als 1/1000 der größten zulässigen Belastung 
betragen. 
. Für die Stempelung gelten die Vorschriften im § 71 Nr. 10 der Eichordnung. 
Es werden nur diejenigen Systeme zugelassen, deren Konstruktion ausdrücklich 
als für Wagen für Stückgüter im Frachtverkehre der Eisenbahnen geeignet 
veröffentlicht wird. 
den 28. November 1905. 
K. Normal--Eichungs-Kommission. 
Dr. Beulmann. 
  
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen BSeiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 24. November 1905 den bisherigen 
provisorischen Verwalter in Herrenchiemsee 
Paul Fischhold vom 1. Januar 1906 ab 
zum K. Administrator daselbst zu ernennen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen SKSeiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 15. November 1905 
allergnädigst bewogen gefunden, 
  
dem K. Kämmerer, Staatsrate i. a. o. D., 
außerordentlichen Gesandten und bevollmäch- 
tigten Minister am K. Preußischen Hofe und 
Bevollmächtigten Bayerns zum Bundesrate, 
Hugo Grafen von und zu Lerchenfeld 
auf Köfering und Schönberg für das 
ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß- 
herzoge von Sachsen verliehene Großkreuz des 
Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens der 
Wachsamkeit oder vom weißen Falken, und 
dem K. Staatsrate im a. o. D. Ferdinand 
Freiherrn von Raesfeldt für die ihm von 
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, König 
von Preußen, verliehene K. Preußische Rote 
Kreuz-Medaille I. Klasse 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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