Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Erster Band. (1)

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In  der  Stadt  Dresden  war  wiederum  das  ganze  Jahr  hindurch,  mit  Ausnahme
des  Monats  August,  Gelegenheit  zur  Impfung  gegeben.

In  Freiburg  i.  B.,  Durlach  und  Konstanz  ist  mit  der  Wiederimpfung  schon  im
Februar  bezw.  März  begonnen  worden,  weil  während  der  Sommerzeit  die  Impfpusteln
vielfach  durch  Baden,  Turnen  und  Spielen  im  Freien  einer  Beschädigung  ausgesetzt  sind.

Wie  in  den  früheren  Jahren,  so  sind  auch  im  Berichtsjahre  in  3  größeren  Städten
Hessens  während  der  ersten  Jahresmonate  mehrere  Impftermine  für  die  Rückständigen
des  Vorjahres  abgehalten  und  von  350  Impflingen  (etwa  0,8%  sämmtlicher
Impfungen)  benutzt  worden.

Die  Hamburgische  Staatsimpfanstalt  ist  dem  Publikum  während  des  ganzen
Jahres  wöchentlich  2  Mal  geöffnet  gewesen;  anßerdem  waren  zwischen  Ostern  und
Ende  Oktober  theils  in  der  Impfanstalt,  theils  in  verschiedenen  Turnhallen  an  allen
Werktagen  Impfsitzungen  anberaumt.  Die  öffentlichen  Impfungen  in  den  ländlichen
Bezirken  wurden  während  der  3  Sommermonate  ausgeführt.

Außerordentliche  Impfungen  mußten  insbesondere  in  Bayern  vorgenommen
werden,  hauptsächlich  für  einige  im  Osten  und  Nordosten  gelegene  Amtsbezirke,  welche
Blatternfälle  zu  melden  hatten.  In  den  preußischen  Kreisen  Stadt  und  Land  Düsseldorf,
  Essen,  Geldern  und  Cleve  wurde  die  Impfung  bereits  im  März  und  April  vollzogen,
  weil  in  München-Gladbach  die  Pocken  von  Holland  eingeschleppt  waren  (ogl.
Veröffentl.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamtes  1890  S.  648).  In  dem  badischen  Bezirke  Lörrach
hatte  wegen  Auftretens  der  Pocken  der  Beginn  der  Empfung  bereits  im  Februar  stattgefunden.

Die  Räumlichkeiten,  in  welchen  in  den  Vorjahren  die  Impfung  vorgenommen
worden  war,  dienten  im  Allgemeinen  auch  im  Berichtsjahre  diesem  Zwecke.  Das
Nichtvorhandensein  besonderer  Warteräume  neben  dem  eigentlichen  Impfraum  ließ  nur
in  einzelnen  Orten,  in  denen  die  Impflinge  verhältnißmäßig  zahlreich  und  die  für  die
Impfung  zu  Gebote  stehenden  Räumlichkeiten  beengt  waren,  eine  Abhülfe  dringlich  erscheinen.
  In  einem  Dorfe  Hessens  bildete  ausnahmsweise  ein  Schankzimmer,  in
welchem  die  Gäste  aus=  und  eingingen,  das  Impflokal.

Mehrfach  heben  die  Berichte  hervor,  daß  auf  die  Reinigung  der  betreffenden  Näum-=lichkeiten,
  insbesondere  der  Schulzimmer  vor  der  Impfung  großes  Gewicht  gelegt
worden  ist,  so  im  Königreich  Sachsen  und  in  Hessen.

Die  Zahl  der  Impfstationen  (Impforte)  in  Württemberg  hat  seit  dem  Vorjahre
wieder  um  15  zugenommen.  Auf  1000  Gemeinden  kommen  jetzt  1038  Impfstationen
und  auf  eine  Impfstation  durchschnittlich  je  24  Jmpfungen  und  Wiederimpfungen.

Die  Impfärzte.  In  der  Betheiligung  der  beamteten  Aerzte  an  der  Ausführung
des  Impfgeschäfts  hat  sich  gegenüber  den  Vorjahren  im  Allgemeinen  nichts  Erhebliches
geändert.  In  Württemberg  gab  es  i.  J.  1890  nur  noch  136  Impfärzte  und  Impfbezirke,
  während  von  1883  bis  1889  die  Zahl  derselben  nacheinander  271,  280,  210,
198,  189,  170  und  144  betrug.  Von  den  136  öffentlichen  Impfärzten  waren  63  Oberamtsärzte
  (darunter  der  Central-Impfarzt  für  die  Stadt  Stuttgart),  I7  andere  approbirte
  Aerzte  und  26  niedere  Wundärzte.  Unter  den  63  Oberamtsärzten  haben  40  die
Impfung  in  den  betreffenden  Oberamtsbezirken  allein  besorgt  (gegen  38  i.  J.  1889
und  35  i.  J.  1888).

Die  Inpflisten  sind  seitens  der  Ortspolizeibehörden  im  Allgemeinen  vorschriftsmäßig
  geführt  worden.  Wo  sich  Mängel  herausgestellt  haben,  sind  die  erforderlichen
Schritte  zur  Vermeidung  der  Wiederkehr  von  Unregelmäßigkeiten  gethan.  Im  Neg.=Bez.
  Stade  mußte  eine  Geldstrafe  von  20  Mark  gegen  einen  Arzt,  welcher,  wie  im
Vorjahre,  so  auch  im  Berichtsjahre  eine  Privatimpfliste  trotz  wiederholter  Aufforderung
nicht  eingesandt  hatte,  festgesetzt  werden.