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In der Stadt Dresden war wiederum das ganze Jahr hindurch, mit Ausnahme
des Monats August, Gelegenheit zur Impfung gegeben.
In Freiburg i. B., Durlach und Konstanz ist mit der Wiederimpfung schon im
Februar bezw. März begonnen worden, weil während der Sommerzeit die Impfpusteln
vielfach durch Baden, Turnen und Spielen im Freien einer Beschädigung ausgesetzt sind.
Wie in den früheren Jahren, so sind auch im Berichtsjahre in 3 größeren Städten
Hessens während der ersten Jahresmonate mehrere Impftermine für die Rückständigen
des Vorjahres abgehalten und von 350 Impflingen (etwa 0,8% sämmtlicher
Impfungen) benutzt worden.
Die Hamburgische Staatsimpfanstalt ist dem Publikum während des ganzen
Jahres wöchentlich 2 Mal geöffnet gewesen; anßerdem waren zwischen Ostern und
Ende Oktober theils in der Impfanstalt, theils in verschiedenen Turnhallen an allen
Werktagen Impfsitzungen anberaumt. Die öffentlichen Impfungen in den ländlichen
Bezirken wurden während der 3 Sommermonate ausgeführt.
Außerordentliche Impfungen mußten insbesondere in Bayern vorgenommen
werden, hauptsächlich für einige im Osten und Nordosten gelegene Amtsbezirke, welche
Blatternfälle zu melden hatten. In den preußischen Kreisen Stadt und Land Düsseldorf,
Essen, Geldern und Cleve wurde die Impfung bereits im März und April vollzogen,
weil in München-Gladbach die Pocken von Holland eingeschleppt waren (ogl.
Veröffentl. d. Kaiserl. Gesundheitsamtes 1890 S. 648). In dem badischen Bezirke Lörrach
hatte wegen Auftretens der Pocken der Beginn der Empfung bereits im Februar stattgefunden.
Die Räumlichkeiten, in welchen in den Vorjahren die Impfung vorgenommen
worden war, dienten im Allgemeinen auch im Berichtsjahre diesem Zwecke. Das
Nichtvorhandensein besonderer Warteräume neben dem eigentlichen Impfraum ließ nur
in einzelnen Orten, in denen die Impflinge verhältnißmäßig zahlreich und die für die
Impfung zu Gebote stehenden Räumlichkeiten beengt waren, eine Abhülfe dringlich erscheinen.
In einem Dorfe Hessens bildete ausnahmsweise ein Schankzimmer, in
welchem die Gäste aus= und eingingen, das Impflokal.
Mehrfach heben die Berichte hervor, daß auf die Reinigung der betreffenden Näum-=lichkeiten,
insbesondere der Schulzimmer vor der Impfung großes Gewicht gelegt
worden ist, so im Königreich Sachsen und in Hessen.
Die Zahl der Impfstationen (Impforte) in Württemberg hat seit dem Vorjahre
wieder um 15 zugenommen. Auf 1000 Gemeinden kommen jetzt 1038 Impfstationen
und auf eine Impfstation durchschnittlich je 24 Jmpfungen und Wiederimpfungen.
Die Impfärzte. In der Betheiligung der beamteten Aerzte an der Ausführung
des Impfgeschäfts hat sich gegenüber den Vorjahren im Allgemeinen nichts Erhebliches
geändert. In Württemberg gab es i. J. 1890 nur noch 136 Impfärzte und Impfbezirke,
während von 1883 bis 1889 die Zahl derselben nacheinander 271, 280, 210,
198, 189, 170 und 144 betrug. Von den 136 öffentlichen Impfärzten waren 63 Oberamtsärzte
(darunter der Central-Impfarzt für die Stadt Stuttgart), I7 andere approbirte
Aerzte und 26 niedere Wundärzte. Unter den 63 Oberamtsärzten haben 40 die
Impfung in den betreffenden Oberamtsbezirken allein besorgt (gegen 38 i. J. 1889
und 35 i. J. 1888).
Die Inpflisten sind seitens der Ortspolizeibehörden im Allgemeinen vorschriftsmäßig
geführt worden. Wo sich Mängel herausgestellt haben, sind die erforderlichen
Schritte zur Vermeidung der Wiederkehr von Unregelmäßigkeiten gethan. Im Neg.=Bez.
Stade mußte eine Geldstrafe von 20 Mark gegen einen Arzt, welcher, wie im
Vorjahre, so auch im Berichtsjahre eine Privatimpfliste trotz wiederholter Aufforderung
nicht eingesandt hatte, festgesetzt werden.