Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 11. 85 
Anlage 2 zu § 91. 
Im 8 3 wird als zweiter Absatz eingefügt: 
An Stelle des letzteren tritt bei der Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige 
in Tsingtau der Kaiserliche Zivilkommissar des Schutzgebiets Kiautschon. 
Anlage 4 zu § 106. 
Als neue Ziffer 3 a wird eingefügt: 
Za. Von jeder An= und Abmusterung der unter Ziffer 2 und 3 Bezeichneten haben 
die Seemannsämter dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission desjenigen Aus- 
hebungsbezirkes, in welchem der Geburtsort des An= oder Abgemusterten liegt, 
nach dem beigefügten Muster a 1 sofort Mitteilung zu machen. Die Dauer der 2 
Anmusterung ist anzugeben. Liegt der Geburtsort im Auslande, so ist die Mitz 2,, 
teilung an den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission 1 in Berlin NW. 40, Haide- 
straße 1, zu richten. 
Das zu Ziffer 5 gehörige Muster a erhält die Bezeichnung: à2. 
In Ziffer 5, Satz 2 des vierten Absatzes werden die Worte „der Marine“ gestrichen. 
Auf der 2. Seite des zu Ziffer 5 gehörigen Musters à 2 hat die überschrift der Spalte 2 
wie folgt zu lauten: 
Militärverhältnis.") 
Tag des Diensteintritts unter Angabe des Marineteils (Kompagnie) oder des Truppenteils. 
An den Schluß der Seite tritt folgende Anmerkung: 
*½% Die Zugehörigkeit zur Ersatzreserve oder Marineersatzreserve ist besonders kenntlich zu machen. 
18
	        
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